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   BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94   

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https://dejure.org/1994,284
BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94 (https://dejure.org/1994,284)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1994 - 2 StR 449/94 (https://dejure.org/1994,284)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1994 - 2 StR 449/94 (https://dejure.org/1994,284)
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Bruder

§ 22 StGB, fehlende Vorstellungen, beendeter Versuch, 'Distanzierung'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 15 StGB
    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte Ausführungshandlung; bedingter Vorsatz; Eventualvorsatz; Gleichgültigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen beendeten Versuch - Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Aufgabe der weiteren Ausführung der Tat

  • opinioiuris.de

    Beendeter Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 304
  • NJW 1995, 974
  • MDR 1995, 184
  • NStZ 1995, 121
  • NStZ 1995, 403 (Ls.)
  • StV 1995, 296
  • JR 1996, 28
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
    Ein solcher Täter handelt vorsätzlich, weil er mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (BGH NJW 1960, 1821, 1822; vgl. ferner RGSt 75, 127; Schroeder in LK 11. Aufl. § 16 Rdn. 93; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 15 Rdn. 84; Roxin AT § 12 I Rdn. 30).
  • RG, 14.02.1941 - 4 D 725/40

    Zum Tatbestande des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. gehört nicht, daß der Täter über das

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
    Ein solcher Täter handelt vorsätzlich, weil er mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (BGH NJW 1960, 1821, 1822; vgl. ferner RGSt 75, 127; Schroeder in LK 11. Aufl. § 16 Rdn. 93; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 15 Rdn. 84; Roxin AT § 12 I Rdn. 30).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Ausreichend ist dabei, dass dem Täter der als möglich erkannte Handlungserfolg gleichgültig ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306).

    Denn wer als Täter aus Gleichgültigkeit nicht nachdenkt, hält alles für möglich, und handelt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorsätzlich, weil er mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGH NJW 1960, 1821, 1822; BGHSt 40, 304, 306 m. w. N.).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Bedingten Vorsatz in diesem Sinn hat ein Straftäter aber auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306 f.; BGH, Urt. vom 6. November 2002 - 2 StR 289/02).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Für die Abgrenzung kommt es dabei auf die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175, und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
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