Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.11.2020 | BGH, 12.01.2021

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31619
BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,31619)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,31619)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,31619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 Buchst. b EMRK; § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 1 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (Gewährung umfassender Akteneinsicht; ausnahmsweises Recht des Angeklagten auf Akteneinsicht neben seinem Verteidiger); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (unverschuldete Verhinderung der Fristeinhaltung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Recht des Angeklagten auf Akteneinsicht neben demjenigen seiner Verteidiger als Ausnahme; Stellen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Woche nach Wegfall des vermeintlichen Hindernisses

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag des verteidigten Angeklagten bei Fristversäumung für eine eigene Revisionsbegründung wegen verspäteten Zugangs einer Abschrift des Sitzungsprotokolls; Grenzen eines eigenen Akteneinsichtsrechts des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Recht des Angeklagten auf Akteneinsicht neben demjenigen seiner Verteidiger als Ausnahme; Stellen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Woche nach Wegfall des vermeintlichen Hindernisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Für das Revisionsverfahren gilt dies in besonderem Maße, da hier Erörterungen vorwiegend rechtlicher Natur stattfinden und die Möglichkeiten des Angeklagten, das Verfahren neben seinen Verteidigern selbst inhaltlich mitzugestalten, eher gering sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 3 StR 155/19, NStZ 2019, 745 Rn. 6).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 482/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 482/18, BeckRS 2018, 35771 Rn. 3 f. mwN).
  • EGMR, 21.09.1993 - 12350/86

    KREMZOW v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Grundsätzlich ist dem jedoch Rechnung getragen, soweit der Verteidiger eines Angeklagten Akteneinsicht erhalten hat (EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1989 - 9783/82 - Kamasinski/Österreich - BeckRS 1989, 113179 Rn. 87 f. und vom 21. September 1993 - 29/1992/374/445 - Kremzow/Österreich, EuGRZ 1995, 537, 541).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Grundsätzlich ist es einem Angeklagten zuzumuten, die für eine effektive Verteidigung notwendigen Informationen durch Konsultation seines Verteidigers zu beschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, NJW 2020, 2041 Rn. 13 f.).
  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82

    KAMASINSKI v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Grundsätzlich ist dem jedoch Rechnung getragen, soweit der Verteidiger eines Angeklagten Akteneinsicht erhalten hat (EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1989 - 9783/82 - Kamasinski/Österreich - BeckRS 1989, 113179 Rn. 87 f. und vom 21. September 1993 - 29/1992/374/445 - Kremzow/Österreich, EuGRZ 1995, 537, 541).
  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 2 StR 45/20
    Ein Recht des Angeklagten auf Akteneinsicht neben demjenigen seiner Verteidiger kommt allenfalls dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ohne dieses die Effektivität der Verteidigung beeinträchtigt sein könnte, z.B. dann, wenn den Verteidigern angesichts des Umfangs des Aktenmaterials nicht genügend Zeit für die Unterrichtung des Angeklagten über den Verfahrensgegenstand verbleibt und es zudem in besonderem Maße auf dessen Kenntnis zum prozessgegenständlichen Lebenssachverhalt ankommt (vgl. EGMR, Urteil vom 12. März 2003 - 46221/99 - Öcalan/Türkei, EuGRZ 2003, 472, 479 f.).
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Der verteidigte Beschuldigte hat kein eigenes Einsichtsrecht, dies steht allein seinen Verteidigern zu, § 147 Abs. 1 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 2 StR 45/20 -, Rn. 3).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Die Angabe des Zeitpunkts, in dem das Hindernis entfallen ist, muss - als Zulässigkeitsvoraussetzung des Wiedereinsetzungsantrags - innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen und kann nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20; Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96).
  • BGH, 08.12.2020 - 5 StR 489/20

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung

    c) Eine Kostenentscheidung bezüglich des Wiedereinsetzungsantrags ist nur bei Gewährung der Wiedereinsetzung veranlasst (§ 473 Abs. 7 StPO), bei Ablehnung des Antrags aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 6 StR 114/20; vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 174/20; vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19; vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 473 Rn. 38; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 307/20; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 233/19; vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 742/08

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Ungeachtet der Frage, ob dem Angeklagten selbst ein Einsichtsrecht in die Verfahrensakte zusteht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20 Rn. 3 ff.), ist sein Antrag bereits deshalb unzulässig, weil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens - jenseits der Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 356a StPO - nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 1 StR 240/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2020 - 2 StR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38508
BGH, 11.11.2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,38508)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,38508)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2020,38508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1820
BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2021,1820)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2021,1820)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 2 StR 45/20 (https://dejure.org/2021,1820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer erneuten Anhörungsrüge bei Zurückweisung einer vorangegangenen Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Statthaftigkeit einer erneuten Anhörungsrüge bei Zurückweisung einer vorangegangenen Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
    Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363; BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
    Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363; BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
  • BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11

    Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
    Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363; BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
  • BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
    Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363; BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 505/06

    Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; ausdrückliche Erörterung von Tatsachen im

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
    Der Antrag, den Aufschub der Vollstreckung anzuordnen (§ 47 Abs. 2 StPO), ist damit gegenstandslos (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 505/06, BeckRS 2007, 11481 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht