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   BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90   

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https://dejure.org/1991,1287
BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90 (https://dejure.org/1991,1287)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1991 - 2 StR 453/90 (https://dejure.org/1991,1287)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90 (https://dejure.org/1991,1287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernbleiben des Angeklagten - Verhandlungsunfähigkeit - Selbstverantwortlichkeit - Verhandlung in Abwesenheit - Entscheidung eines Sachverständigen in eigener Verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 231
    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit wegen psychopathologischen Zustands

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2917
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1980 - 5 StR 142/80

    Entscheidung über die Anwendung von Untersuchungsmethoden als Sache des

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77); ihm bleibt es grundsätzlich überlassen, welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH, Urt. v. 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80), ob er etwa eine stationäre Beobachtung oder eine ambulante Untersuchung in Verbindung mit Beobachtungen in der Hauptverhandlung zur Grundlage seines Gutachtens macht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1978 - 4 StR 683/77).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77); ihm bleibt es grundsätzlich überlassen, welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH, Urt. v. 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80), ob er etwa eine stationäre Beobachtung oder eine ambulante Untersuchung in Verbindung mit Beobachtungen in der Hauptverhandlung zur Grundlage seines Gutachtens macht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1978 - 4 StR 683/77).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77); ihm bleibt es grundsätzlich überlassen, welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH, Urt. v. 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80), ob er etwa eine stationäre Beobachtung oder eine ambulante Untersuchung in Verbindung mit Beobachtungen in der Hauptverhandlung zur Grundlage seines Gutachtens macht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1978 - 4 StR 683/77).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Jedenfalls für die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist entschieden, dass der Tatbestand des Bankrotts nicht mehr verwirklicht werden kann, wenn - was dann näherer Auklärung bedürfte - die objektive Bedingung der Strafbarkeit bereits eingetreten ist (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt und welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des

    Angesichts dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Strafbarkeit schon dann nicht in Betracht kommt, wenn die Zahlungseinstellung erfolgt (§ 283 Abs. 6 StGB), bevor die Frist zur rechtzeitigen Bilanzerstellung abgelaufen ist (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1, Bilanz 2).
  • BGH, 26.06.2001 - VI ZR 111/00

    Tilgungsbestimmung bei Sozialversicherungsbeiträgen

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine abweichende Auffassung auf frühere strafgerichtliche Erkenntnisse (etwa BGH, Beschluß vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90 - NJW 1991, 2917, 2918) stützen will, sind diese zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Beitragszahlungsverordnung ergangen, als noch die Tilgungsbestimmung des § 366 Abs. 2 BGB heranzuziehen war.
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Frist vor Zahlungseinstellung versäumt wurde (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 381/18

    Verhältnis von Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung (kein Verhältnis von

    Soweit der Senat über die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB hinaus (dazu BGH, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1) eine Ausnahme auch für die in § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB bezeichneten Handlungen erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636), nimmt er aus den genannten Gründen hiervon Abstand.
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94

    Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum

    Insbesondere folgte danach aus der entsprechenden Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB, daß der Arbeitgeber bei Teilzahlungen auf die Beitragsschuld wirksam bestimmen konnte, daß zuerst die Arbeitnehmerbeiträge getilgt werden (so BGH NJW 1985, 3064 mwN; BGH NJW-RR 1989, 1186 [KG Berlin 23.05.1989 - 6 U 4736/88]; BGH NJW 1991, 2917; Bayerisches ObLG JR 1988, 477; vgl auch Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, Komm, 24. Aufl 1991, § 266a RdNr 10a).
  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

    Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Frist vor der Zahlungseinstellung versäumt wurde (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Ob ein Sachverständiger eine Beobachtung in einem Psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich oder eine Beobachtung in einer Justizvollzugsanstalt für genügend hält, bleibt grundsätzlich ihm überlassen (BGH b. Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.2004 - 3 StR 65/04

    Gegenvorstellung gegen ein Revisionsurteil; Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Soweit in dem Vorbringen ein Antrag gemäß § 33 a StPO auf Nachholung rechtlichen Gehörs zu sehen sein könnte, würde dieser bereits deswegen scheitern, weil er gegen ein Urteil nicht zulässig ist (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 3 Ws 372/01

    Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, unterlassene Kosten- und

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 153/96

    Begriff der Beitragsvorenthaltung bei Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95

    Gesellschaftsrecht; Haftung des Geschäftsführers für die Abführung von

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 1 Ws 366/00

    Hauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Verhandlungsunfähigkeit;

  • BayObLG, 16.11.1998 - 4St RR 201/98

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92

    Abänderung oder Aufhebung eines Urteils

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 334/97

    Erforderlichkeit der Einholung eines psychologischen Gutachtens

  • KG, 05.07.1994 - 5 Ws 259/94

    Sicherungsverfahren; Nebenklage; Zulässigkeit; Strafverfahren; Nebenkläger

  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
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