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   BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13   

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BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13 (https://dejure.org/2013,37988)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 StR 459/13 (https://dejure.org/2013,37988)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 (https://dejure.org/2013,37988)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176d Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 184g Nr. 2 StGB; § 184b Abs. 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind: Bedeutung der Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind für den Täter); Verbreitung pornographischer Schriften (Begriff der pornographischen Schrift)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 Abs 4 Nr 1 StGB, § 184b Abs 1 StGB vom 31.10.2008, § 184g Nr 2 StGB, EURaBes68/2004UmsG, EURaBes 68/2004
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Regelung über die Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind; Nacktaufnahme als Kinderpornographie

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Kindes in ein sexuelles Geschehen als Voraussetzung für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Regelung über die Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind; Nacktaufnahme als Kinderpornographie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung eines Kindes in ein sexuelles Geschehen als Voraussetzung für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Was ist Kinderpornographie?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fotografien, die den nackten Genitalbereich des Kindes” betreffen, wann Pornografie?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kinderpornographische Schriften: Sexualbetontes Posieren ist sexuelle Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 108
  • StV 2014, 416
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
    Zu den dargestellten sexuellen "Handlungen" gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, 2149) nach herrschender Auffassung auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (vgl. Röder NStZ 2010, 113 ff. mwN; anders zur früheren Gesetzesfassung BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 371).
  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
    So ist u.a. nicht ersichtlich, ob die Strafkammer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Nebenklägerin berücksichtigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Zu den sexuellen "Handlungen" von Kindern gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, S. 2149) auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, 221; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13, NStZ-RR 2014, 108; Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, NStZ 2011, 570, 571; Ziegler in: BeckOK, StGB, § 184b Rn. 4; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184b Rn. 17; Röder, NStZ 2010, 113, 116 f.; vgl. auch BT-Drucks. 16/3439, S. 9; BT-Drucks. 16/9646, S. 2, 17).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

    Unter diesen Begriff sei seinerzeit zwar nicht jegliche Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils eines Kindes, sehr wohl aber ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung gefallen (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris, Rn. 6).

    Auch danach sei die Strafbarkeit aber noch zweifelhaft geblieben; diese Zweifel seien erst durch die insoweit maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2013 (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris) beseitigt worden.

    Unter diesen Begriff fiel seinerzeit zwar nicht jegliche Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils eines Kindes, aber ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris, Rn. 6; Urt. v. 16.1.2014, 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, juris Rn. 19).

    Die insoweit geltenden Maßstäbe sind auch nicht erst durch den BGH-Beschluss vom 21. November 2013 (2 StR 459/13) deutlich geworden.

    Sie hatten bereits Eingang gefunden in die strafrechtliche Rechtsprechung (vgl. LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, 8 KLs 2/10, juris Rn. 353) und entsprachen der herrschenden Meinung im Schrifttum (so BGH, Beschl. v. 21.11.2013, a. a. O., und die Nachweise bei LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, a. a. O.).

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Danach ist auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung Pornographie im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13, Rn. 6; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184b Rn. 4; Röder, NStZ 2010, 113 ff.).
  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
    Zu den dargestellten sexuellen "Handlungen" gehört nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, 2149) nach herrschender Auffassung auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH Beschluss vom 21.11.2013 - 2 StR 459/13, BeckRS 2014, 753 Rn. 6, beck-online).
  • VG Düsseldorf, 04.10.2017 - 37 K 10723/16

    Disziplinarklage

    vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 -, juris, Rn. 6, und Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13 -, juris, Rn. 19.
  • LG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 32 KLs 11/15
    Erforderlich zur Erfüllung des Tatbestandes des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist darüber hinaus, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urt. v. 21.11.2013 - 2 StR 459/13, juris Rn. 4).
  • LG Essen, 18.05.2015 - 32 KLs 8/15

    Sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung

    Zu den sexuellen ,Handlungen' von Kindern gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, S. 2149) auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, 221; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13, NStZ-RR 2014, 108; Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, NStZ 2011, 570, 571; Ziegler in: BeckOK, StGB, § 184b Rn. 4; MüKoStGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184b Rn. 17; Röder, NStZ 2010, 113, 116 f.; vgl. auch BT-Drucks. 16/3439, S. 9; BT-Drucks. 16/9646, S. 2, 17).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

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