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   BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11183
BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2012 - 2 StR 46/12 (https://dejure.org/2012,11183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 203 StPO
    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen Eröffnungsbeschlusses (Verbindungsbeschluss durch zwei von den erforderlichen drei Berufsrichtern; Bedeutung dienstlicher Erklärungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a StPO, § 207 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Verfahrenshindernis in Strafsachen: Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei unterbliebener Unterzeichnung durch einen Berufsrichter der Strafkammer; Heilung in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Fehlen eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses in der Akte

  • rewis.io

    Verfahrenshindernis in Strafsachen: Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei unterbliebener Unterzeichnung durch einen Berufsrichter der Strafkammer; Heilung in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a
    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Fehlen eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses in der Akte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch darauf muss man achten: Eröffnungsbeschluss ok?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nur zwei Unterschriften, ist eine zu wenig unter dem Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Auszug aus BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12
    Das Verfahren im Fall II.1 der Urteilsgründe war trotz Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09) nach Aufhebung der entsprechenden Verurteilung entsprechend § 206a StPO einzustellen, weil es insoweit an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt und deshalb ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt.
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583).

    Der Senat hält die Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO für vorzugswürdig (vgl. BGH NStZ 2012, 225; NStZ 2012, 583; BayObLG StV 1985, 357; OLG Koblenz StraFO 2013, 116).

  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RVs 166/18

    Eröffnungsbeschluss; fehlender; konkludenter; Schriftform; Anordnung des

    Ist dies unterblieben, so besteht ein Verfahrenshindernis, das durch nachträgliche Erklärung des Richters, die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen zu haben, nicht beseitigt wird (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012' - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 -, zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, 2018, § 207 Rdnr. 8).

    Es genügt jedoch eine eindeutige und schlüssige schriftliche Erklärung des Gerichts, aus der sich - ggf. in Verbindung mit sonstigen Urkunden - hinreichend deutlich ergibt, dass es eine bestimmt bezeichnete Anklage zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.) bzw. die Eröffnungsvoraussetzungen geprüft hat und einen bestimmten Anklagevorwurf zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - III-1 RVs 55/16 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Ein ordnungsgemäßer Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; Beschluss vom 3. April 2012 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583, jew. mwN); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 2 RVs 68/16

    Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei zurückgenommener Anklageschrift

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14

    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls

    Das Fehlen des erforderlichen Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. BGH NStZ 1987, 239; NStZ 2012, 583) und hätte die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der beiden Betäubungsmitteldelikte zur Folge.
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