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   BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77   

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https://dejure.org/1978,1326
BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77 (https://dejure.org/1978,1326)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1978 - 2 StR 460/77 (https://dejure.org/1978,1326)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77 (https://dejure.org/1978,1326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Einstufung des Maßes der vom Angeklagten zur Durchsetzung seines Willens angewandten Gewalt "als nicht sonderlich hoch" zur Begründung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Ablehnung der Anhörung von Sachverständigen

    Sie lassen nicht erkennen, ob es sich bewußt war, daß gerade ein vorausgegangenes, falsche Hoffnungen erweckendes Verhalten des Opfers Anlaß geben kann, vom Regelstrafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl. § 177 Rdn. 8; Lackner StGB 14. Aufl. § 177 Anm. 7).
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82

    Aufklärungsrüge bei Nichausschöpfung eines Beweismittels durch den Tatrichter in

    Es hat den Sachverhalt hierbei zwar zunächst an einigen Beispielsfällen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77) gemessen, deren besondere Voraussetzungen es für nicht vorliegend erachtet hat (UA S. 13 ff.).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Gesamtbetrachtung aller Umstände für die

    Daß die Strafkammer nicht erkannt hätte, daß schon das Verbringen der Zeugin gegen ihren Willen zum Tatort Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB war (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976, bei Holtz MDR 1976/812; BGH, Urteile vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77 - und vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77 -), schließt der Senat aus.
  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 215/81

    Tatrichterliches Ermessen bei der Annahme eines minder schweren Falles einer

    Hierbei kann es sich etwa um frühere persönliche Beziehungen zwischen den Beteiligten handeln (BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84

    Vorliegen eines besonderen Milderungsgrundes - WHoffnungen auf freiwillige

    Hat das Opfer durch vorangegangenes Verhalten beim Täter Hoffnungen auf freiwillige Hingabe erweckt, so kann dies einen besonderen Milderungsgrund darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77), Gleichwohl lehnt die Strafkammer die Annahme eines minder schweren Falles ab, da die Zeugin Sch. "alsbald nach dem Aufenthalt im Zimmer des Angeklagten O." unmißverständlich zu erkennen gab, daß sie "keine sexuellen Handlungen gleich welcher Art mehr" wolle (UA S. 58).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der

    Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kommt es dabei in erster Linie darauf an, ob die durch die Tat zutage getretenen Charaktermängel der Zuverlässigkeit des Angeklagten beim Fahren von Kraftfahrzeugen entgegenstehen (BGHSt 7, 164 ff; BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
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