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   BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05   

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https://dejure.org/2006,11550
BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05 (https://dejure.org/2006,11550)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2006 - 2 StR 463/05 (https://dejure.org/2006,11550)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05 (https://dejure.org/2006,11550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 225 StGB; § 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 229 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO
    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von Schutzbefohlenen; Tat (Kognitionspflicht; Anklage; Lebenssachverhalt); fahrlässige Körperverletzung; sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorsatz; Überzeugungsbildung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung; Berücksichtigung des gesamten Verhaltens des Täters für die Beurteilung einer Tat; Bedingter ...

  • Judicialis

    StGB § 174; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 182; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 225 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Schlauch eines Hochdruckreinigers als gefährliches Werkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluss beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluss beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluss beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Dies gilt auch für die Ausführungen des Oberlandesgerichts zu dem eingesetzten Wasserschlauch (s. allgemein zum gefährlichen Werkzeug gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB BT-Drucks. 13/9064 S. 9; BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 17 mwN; zudem BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05, juris Rn. 7, 19; Beschluss vom 25. November 1986 - 4 StR 605/86, StV 1988, 62 f. mit kritischer Anmerkung Rolinski; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juni 1952 - 1 StR 708/51, BGHSt 3, 105, 109).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Die Gefährlichkeit des Tatmittels kann sich gerade daraus ergeben, dass ein Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, StV 2011, 366; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355 (abgesägter Besenstiel); Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 (zum Fesseln benutzte Paketschnur), vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05 ("festes Schlauchstück") und vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212 (60 Zentimeter langes, stabiles Kunststoffband); Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (Staubsaugerrohr)).

    In dem dynamischen Geschehen, in dem M. die Holzlatte einsetzte, lag es zudem nahe, dass auch andere, möglicherweise empfindlichere Körperteile getroffen werden konnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt noch BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 24).

  • OLG München, 26.07.2019 - 8 St 5/19

    Kriegsverbrechen

    Soweit nach Fischer StGB 65. A. § 224 Rdn. 16 ein Schlauch als gefährliches Werkzeug anzusehen sei u.a. unter Verweis auf BGH 2 StR 463/05 ist dies hier nicht einschlägig, da es in der betreffenden Entscheidung um ein Stück eines mit Metallgewebe ausgekleideten festen Hochdruckreinigerschlauches ging (BGH aaO Rdn. 19 zit. nach juris) und nicht wie vorliegend um einen einfachen Gummischlauch.
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 112/13

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    Für die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung kommt es darauf an, dass die Körperverletzungshandlung unter den konkreten Umständen generell geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen (BGH, Urteile vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 8 und vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05; siehe auch Hardtung, in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 38).
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