Rechtsprechung
BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 255 StGB
Räuberische Erpressung (Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 239a StGB
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen versuchter Nötigung; Berichtigng eines Schuldspruchs
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Konkludente Drohung; Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen versuchter Nötigung; Berichtigng eines Schuldspruchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Räuberische Erpressung - und die konkludente Drohung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Angst des Opfers kein Nötigungsmittel im Rahmen einer räuberischen Erpressung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die räuberische Erpressung - Voraussetzungen?
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.03.2018 - 96 KLs 2/17
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 674
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und …
Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18
Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl). - BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; …
Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18
Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl).
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20
Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen …
Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht; es reicht nicht aus, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (zum Ganzen vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674, 675; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 20. September 2016 ? 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 jeweils mwN).