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   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94   

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https://dejure.org/1994,3933
BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94 (https://dejure.org/1994,3933)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 StR 466/94 (https://dejure.org/1994,3933)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 StR 466/94 (https://dejure.org/1994,3933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Voraussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12 und 13).

    Dabei reicht es aus, daß die Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen im Sinne von §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12).

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nur bei Personen in Beracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9).

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12 und 13).

  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nur bei Personen in Beracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 123/87

    Verstoß gegen den Zweifelssatz bei der Anordnung zur Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf nur dann unterbleiben, wenn ein Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen ist, nicht aber bereits, wenn das Ergebnis ungewiß ist (BGH, Urteil vom 14. Mai 1987 - 4 StR 123/87).
  • BGH, 04.12.1990 - 5 StR 518/90

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12 und 13).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nur bei Personen in Beracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Es ist gerade auch Teil einer solchen Therapie, bei dem Betroffenen erst die Einsicht in die Erforderlichkeit einer Entziehungsbehandlung zu wecken (BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].".
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Therapieunwilligkeit allein vermag in aller Regel einen Erfolg der Entziehungsbehandlung nicht von vornherein auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12 und 13).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nur bei Personen in Beracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Die Strafkammer hat nicht näher geprüft, ob die Tatbegehung etwa auch auf die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten zurückgeht, obwohl dies vorliegend nicht fernliegt (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673 mwN; zum symptomatischen Zusammenhang bei einer aufgrund von Entzugserscheinungen begangenen Tat auch BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 3, 9, 12 und 13; BGH, Beschl. v. 7. September 1994 - 2 StR 466/94 - und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97).
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