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   BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03   

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https://dejure.org/2004,2793
BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03 (https://dejure.org/2004,2793)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2004 - 2 StR 474/03 (https://dejure.org/2004,2793)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03 (https://dejure.org/2004,2793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 180 b StGB; § 181 StGB; § 181 a StGB; § 244 Abs. 2 und 3 StPO; § 1 Prostitutionsgesetz; § 823 Abs. 2 BGB; § 406 a StPO
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel (Einwirken, Bringen); Zuhälterei; schwerer Menschenhandel (Anwerben; List); auslandsspezifische Hilflosigkeit; Einschleusen von Ausländern; Aufklärungspflicht (Unerreichbarkeit von Auslandszeugen); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage ; Verurteilung wegen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Zuhälterei; Beschränkung der Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit; "Auslandsspezifisch" hilflose Lage; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • Judicialis

    StGB § 70; ; StGB § ... 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 d; ; StGB § 180 b Abs. 1; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 181; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 181 a; ; StGB § 181 a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ProstitutionsG § 1; ; StPO § 265; ; StPO § 405; ; StPO § 406 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180b Abs. 2 Nr. 2 § 181 Abs. 1 Nr. 1
    "Einwirken" und "Bringen" zur Fortsetzung der Prostitution; Vorliegen eines auslandsspezifischen Hilflosigkeit; § 180 b StGB als Unternehmensdelikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Bei den betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 jeweils m.w.N.), weil ihnen zumindest aus den Taten der dirigierenden Zuhälterei ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 181 a Abs. 1 Satz 2 StGB sowie ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB gegen den Angeklagten zusteht.

    Jedenfalls nach der durch § 1 Prostitutionsgesetz getroffenen Wertentscheidung sind weder die Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und nichtig, noch sind rechtliche Hinderungsgründe ersichtlich, wonach Prostituierte rechtswidrige Einbußen ihres jedenfalls auch aus den Prostitutionserlösen bestehenden Vermögens nicht im Wege eines Schadensersatzanspruches geltend machen können (vgl. BGH NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 f.).

    Da die Strafvorschrift des § 181 a StGB das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten schützt (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 2) und diese vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH StV 2003, 616).

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Alle Tatbestände wurden tateinheitlich verwirklicht (vgl. BGHSt 42, 179, 181, 183).

    Da die Strafvorschrift des § 181 a StGB das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten schützt (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 2) und diese vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH StV 2003, 616).

  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Es reicht vielmehr, daß der Täter auf die Person einwirkt, weil er davon ausgeht, daß sie möglicherweise die Prostitution beenden will (vgl. BGHSt 45, 158, 161 ff. m.w.N.).

    Die Tat ist damit bereits vollendet, wenn der Täter auf das Tatopfer eingewirkt hat, um es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 158, 163; BGH NStZ 2000, 86).

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Der Schuldspruch wegen Zuhälterei hat auch bei der einschränkenden Auslegung dieser Strafvorschrift im Lichte des seit dem 1. Januar 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Bestand, weil der Angeklagte die Nebenklägerin durch die beschränkenden Maßnahmen über das "betrieblich" Notwendige hinaus erheblich in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränkt hat (vgl. UA S. 19 f.).

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei und des Menschenhandels im Sinne von § 180 b Abs. 2 Nr. 2 StGB richteten sich zumindest zeitweise gleichzeitig gegen die Nebenklägerin und die Zeuginnen S. und Z. - (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03; vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).

  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Die Beweiswürdigung trägt den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an eine Beweislage hinreichend Rechnung, bei der sich Aussage gegen Aussage gegenüberstehen (vgl. hierzu BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257; BGH NStZ-RR 2002, 174; BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1, 14, 17 und 23, jeweils m.w.N.).

    Der Tatrichter muß erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 174).

  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Allerdings ist die Urteilsformel dahin zu ergänzen, daß im Adhäsionsverfahren von einer Entscheidung zur Höhe des Anspruchs abgesehen wird (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Juni 2003 - 2 StR 188/03; Urt. vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Danach steht der Antragstellerin im Adhäsionsverfahren ein Rechtsmittel auch insoweit nicht zu, als das Gericht von einer Entscheidung gemäß § 405 StPO absieht (noch offengelassen in BGHSt 47, 378, 381).
  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 275/03

    Prostituierte als Verletzte im Sinn von § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Bei den betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 jeweils m.w.N.), weil ihnen zumindest aus den Taten der dirigierenden Zuhälterei ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 181 a Abs. 1 Satz 2 StGB sowie ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB gegen den Angeklagten zusteht.
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei und des Menschenhandels im Sinne von § 180 b Abs. 2 Nr. 2 StGB richteten sich zumindest zeitweise gleichzeitig gegen die Nebenklägerin und die Zeuginnen S. und Z. - (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03; vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
    Die Beweiswürdigung trägt den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an eine Beweislage hinreichend Rechnung, bei der sich Aussage gegen Aussage gegenüberstehen (vgl. hierzu BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257; BGH NStZ-RR 2002, 174; BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1, 14, 17 und 23, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04

    Kein Verfall bei Schadensersatzanspruch des durch die Tat Verletzten

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Maßgebliche Entscheidungskriterien sind u.a. mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (BGH NStZ 1999, 349, 350; NStZ-RR 2004, 233).

    Daß sie unter Berücksichtigung der im Rahmen der Hauptverhandlung offenbar gewordenen Persönlichkeitsstruktur der Zeuginnen T., Sy. und Ka. im Rahmen der Gesamtwürdigung von einer auslandsspezifischen Hilflosigkeit zumindest in der maßgeblichen ersten Phase deren Aufenthalts in Deutschland (BGH NStZ-RR 2004, 233) ausgegangen ist, läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen.

    Ebenso kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen des § 180 b StGB aF gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 473/03, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2004, 233; Tröndle/ Fischer aaO § 180 b Rdn. 25).

    Auch wenn - was die ausländerspezifische Hilflosigkeit anbelangt - grundsätzlich auf den Zeitraum der ersten Phase des Aufenthalts der Prostituierten abzustellen ist (BGH NStZ-RR 2004, 233), schließt dies es jedoch nicht aus, auch einem späteren, von Selbstbewußtsein und einer gewissen Selbständigkeit geprägten Verhalten einer Prostituierten indizielle Bedeutung für das Ausmaß ihrer Hilflosigkeit auch zu einem früheren Zeitpunkt beizumessen.

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Das Tatbestandsmerkmal "Anwerben" im Sinne dieser Vorschrift ist einengend auszulegen und setzt voraus, dass der Täter massiv und nachdrücklich auf die Willensbildung des Tatopfers einwirkt (vgl. BGH NStZ 1992, 434; BGH NStZ-RR 2004, 233).

    Das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setzt voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    bb) Entsprechendes gilt für das Tatmittel der Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist (sog. ausländerspezifische Hilflosigkeit; vgl. Senat, Urteile vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46; zu § 180b Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.; vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, NStZ-RR 2004, 233; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232 Rn. 7; BT-Drucks. 18/9095, 25).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 245/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution)

    Der Täter muss also einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, der Prostitution nachzugehen, erst hervorrufen oder das Opfer von dem von ihm gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringen (vgl. zu § 232 StGB, aF, BGH, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, NStZ-RR 2004, 233, 234; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; siehe zur Neufassung des § 232a auch BT-Drucks. 18/9095, S. 32 f.: Das Schutzgut der freien sexuellen Selbstbestimmung des Opfers wird beeinträchtigt, wenn der Täter "es zu einer Entscheidung ‚veranlasst', die es ohne sein Dazutun nicht getroffen hätte').
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Zwar kommt zwischen dem Schleusungsdelikt und der späteren Zuhälterei grundsätzlich auch Tatmehrheit in Betracht; wenn jedoch Handlungen, die den Tatbestand der Zuhälterei erfüllen, zugleich Unterstützungshandlungen für den illegalen Aufenthalt darstellen, ist von Tateinheit auszugehen (Senat, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, juris Rn. 46; ebenso MüKo-StGB/Gericke, AufenthG, 3. Aufl., § 96 Rn. 44).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05

    Adhäsionsverfahren (förmliche Zustellung des Antrags; Rechtshängigkeit)

    Insoweit ist indessen eine Ergänzung des Tenors veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03).".
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 312/04

    Verfallsanordnung bei Zuhälterei und Menschenhandel (Schadensersatzansprüche der

    Bei den von der Zuhälterei bzw. dem schweren Menschenhandel betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03; BGH, Beschl. vom 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03 und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; BGH NStZ 2003, 533; StraFo 2004, 248), weil ihnen aus diesen Taten Schadensersatzansprüche gemäß §§ 823 Abs. 2, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 181a Abs. 1, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen die Angeklagten zustehen.
  • BGH, 14.05.2004 - 2 StR 112/04

    Menschenhandel (Tateinheit; Tatmehrheit); Verfall bei Schadensersatzansprüchen

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei richteten sich zumindest zeitweise zugleich gegen die Frauen Z., B., G. und D. Mit diesen Maßnahmen überschnitt sich die Unterstützung beim illegalen Aufenthalt für diese Frauen, so daß diese Taten hinsichtlich aller Frauen zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB stehen (vgl. BGH NJW 2004, 81, 83; StV 2003, 617, 618; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01; Urt. vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03).
  • LG Kleve, 26.09.2018 - 110 KLs 10/18
  • BGH, 18.08.2010 - 2 StR 242/10

    Beweiswürdigung (Verwertung eines heimlich aufgenommenen privaten Gesprächs;

  • VG Aachen, 25.11.2004 - 2 L 914/04

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege des einstweiligen

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