Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15710
BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,15710)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,15710)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,15710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 1 StGB, § 66 Abs 2 S 1 StGB, § 344 Abs 1 StPO, § 31 JGG
    Strafverurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung; nachprüfbare tatrichterliche Feststellungen zu Verurteilungen in früheren Verfahren; Vorliegen eines Hangs zur Begehung weiterer Sexualdelikte

  • IWW

    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 301 StPO, § 261 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 31 JGG, § 66 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Absehens der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch; Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung; nachprüfbare tatrichterliche Feststellungen zu Verurteilungen in früheren Verfahren; Vorliegen eines Hangs zur Begehung weiterer Sexualdelikte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Absehens der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch; Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung; nachprüfbare tatrichterliche Feststellungen zu Verurteilungen in früheren Verfahren; Vorliegen eines Hangs zur Begehung weiterer Sexualdelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat mit Urteil vom 15. Oktober 2014 (2 StR 240/14, NStZ 2015, 510 ff.) das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, sowie - zu Gunsten des Angeklagten - im Strafausspruch.

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt).

    Entsprechende Feststellungen muss der Tatrichter so belegen, dass eine ausreichende revisionsgerichtliche Überprüfung möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 mwN).

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15
    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, insoweit in NStZ 2015, 510 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV (vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285 mwN) versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass sich die Staatsanwaltschaft allein gegen die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung wendet.
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15
    Indes schließt § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO die Verhängung einer höheren Strafe aus, da der Strafausspruch des ersten tatrichterlichen Urteils entsprechend § 301 StPO ausschließlich zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben worden war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 f.).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Die gebotene Auslegung des Rechtsmittels (§ 300 StPO analog) ergibt daher ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrages, dass allein die Verurteilung des Angeklagten im Fall 1 der Urteilsgründe angefochten werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2022 - 2 StR 142/22, juris; Urteile vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86; vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17, juris Rn. 10 f.; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15).

    Entsprechende Feststellungen muss der Tatrichter so belegen, dass eine ausreichende revisionsgerichtliche Überprüfung möglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 mwN).

  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Eine ihr entgegenstehende Wechselwirkung zwischen dem Absehen von (dem Vorbehalt) der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einerseits und dem Strafausspruch andererseits ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 25 f., jeweils mwN).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Das als sofortige Beschwerde (§ 464 Abs. 3 Satz 1 StPO) auszulegende Rechtsmittel des Betroffenen gegen die in dem angefochtenen Beschluss enthaltene Kostenentscheidung ist gegenstandslos, da mit der Teilaufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung der Sache auch die Kostenentscheidung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15 - juris Rdn. 19; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11 - juris Rdn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 Ws 3/18 Vollz - juris Rdn. 26; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - [5] 121 Ss 155/15 [57/15] und 5 Ws 156/15 - juris Rdn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 20; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 464 Rdn. 14).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Einen Hang kann auch haben, wer mit abnehmender Intensität Straftaten begeht (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht