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   BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97   

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https://dejure.org/1997,2386
BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97 (https://dejure.org/1997,2386)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1997 - 2 StR 478/97 (https://dejure.org/1997,2386)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 2 StR 478/97 (https://dejure.org/1997,2386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben eines Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 68
  • StV 1998, 259
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Dem Tatrichter ist es zwar im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) unbenommen, wenn sich rechnerisch infolge sehr hoher Trinkmengenangaben Werte ergeben, die den letalen Bereich tangieren, diese Angaben als unglaubhaft einzustufen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).

    Hält der Tatrichter aber die Trinkmengenangaben eines Angeklagten für nicht zu widerlegen, so muß er aus der angegebenen Menge die Tatzeitblutalkoholkonzentration nach den von der Rechtsprechung anerkannten wissenschaftlichen Berechnungsmethoden bestimmen und seinem Urteil zugrunde legen (BGHSt 37, 231, 237 f), geboten sein kann auch eine Kontrollrechnung zur Ermittlung des Mindestwertes (BGHR StGB § 21 Blutalkoholgehalt 7, 8, 18; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97).

  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Hält der Tatrichter aber die Trinkmengenangaben eines Angeklagten für nicht zu widerlegen, so muß er aus der angegebenen Menge die Tatzeitblutalkoholkonzentration nach den von der Rechtsprechung anerkannten wissenschaftlichen Berechnungsmethoden bestimmen und seinem Urteil zugrunde legen (BGHSt 37, 231, 237 f), geboten sein kann auch eine Kontrollrechnung zur Ermittlung des Mindestwertes (BGHR StGB § 21 Blutalkoholgehalt 7, 8, 18; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97).

    Insbesondere darf er nicht den Blutalkoholwert durch die Annahme relativieren, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 539; BGHR StGB Blutalkolkonzentration 15; StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 511/96).

  • BGH, 25.02.1993 - 2 StR 52/93

    Blutalkoholkonzentration - Bestimmung - Angeklagter - Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Sieht der Tatrichter Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet es der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration zu bestimmen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18; BGH StV 1993, 519; Beschluß des Senats vom 25. Februar 1993 - 2 StR 52/93).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Dem Tatrichter ist es zwar im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) unbenommen, wenn sich rechnerisch infolge sehr hoher Trinkmengenangaben Werte ergeben, die den letalen Bereich tangieren, diese Angaben als unglaubhaft einzustufen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Dem Tatrichter ist es zwar im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) unbenommen, wenn sich rechnerisch infolge sehr hoher Trinkmengenangaben Werte ergeben, die den letalen Bereich tangieren, diese Angaben als unglaubhaft einzustufen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Sieht der Tatrichter Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet es der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration zu bestimmen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18; BGH StV 1993, 519; Beschluß des Senats vom 25. Februar 1993 - 2 StR 52/93).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 511/96

    Blutalkoholkonzentration - Steuerungsfähigkeit - Wertung

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Insbesondere darf er nicht den Blutalkoholwert durch die Annahme relativieren, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 539; BGHR StGB Blutalkolkonzentration 15; StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 511/96).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Sieht der Tatrichter Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet es der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration zu bestimmen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18; BGH StV 1993, 519; Beschluß des Senats vom 25. Februar 1993 - 2 StR 52/93).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Er ist gehindert, zu Ungunsten des Angeklagten von einem niedrigeren Blutalkoholwert als dem errechneten auszugehen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12) oder sogar eine Alkoholisierung überhaupt in Frage zu stellen.
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
    Das Landgericht hat es auch bei der Bewertung des Leistungsverhaltens versäumt zu berücksichtigen, daß bei einem alkoholgewöhnten Täter wie dem Angeklagten motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Denn das Tatgericht darf insbesondere nicht den aufgrund für glaubhaft erachteter Trinkmengenangaben errechneten Blutalkoholwert durch die Annahme relativieren, dass ein geringerer dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Das Landgericht hat mangels möglicher Rückrechnung die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration ausgehend von den Trinkmengenangaben des Angeklagten zwischen dem nach wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethoden ermittelten theoretisch höchsten und niedrigsten Wert zutreffend bestimmt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    a) Soweit das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - meint, die festgestellte hohe Alkoholisierung des Angeklagten könne deswegen für sich allein eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der Angeklagte eine hohe Alkoholtoleranz entwickelt habe und nach der Tat ohne Schwierigkeiten nach Polen gefahren sei, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 18).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgesprochen, daß "insbesondere" bei diesem Täterkreis dieser Umstand zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 21 BAK 15; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.Oktober 1997 - 2 StR 478/97).
  • BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00

    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).

    Dieser gebietet nämlich, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, wenn der Tatrichter - wie hier - Trinkmengenangaben des Angeklagten als nicht widerlegt ansieht, sich aber auch nicht davon zu überzeugen vermag, dass diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben (BGH StV 1998, 259 m. w. N.).

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Sieht der Tatrichter die Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, darf er nicht offen lassen, wie hoch dessen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit war; vielmehr muss er aus der angegebenen Menge die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nach den von der Rechtsprechung anerkannten, wissenschaftlichen Berechnungsmethoden bestimmen und seinem Urteil bei der gebotenen Prüfung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgehoben oder (nur) erheblich vermindert war, zugrunde legen (BGH NStZ-RR 1998, 68 m. w. N.).
  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

    Soweit die Schuldfähigkeit durch Alkoholmißbrauch eingeschränkt oder ausgeschlossen gewesen sein kann, ist das Tatgericht grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Vielmehr hat der Tatrichter in diesem Fall den Alkoholgehalt der insgesamt konsumierten Alkoholmenge festzustellen, auch wenn er auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97 -, juris; BayObLG, Urteil vom 15. Januar 2021 - 202 StRR 111/20 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 5 St RR 20/01 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98

    Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss

  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

  • KG, 25.01.2002 - 1 Ss 44/01
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