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   BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10   

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https://dejure.org/2010,9858
BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,9858)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2010 - 2 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,9858)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,9858)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB; § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften (verdrängter Besitz kinderpornographischer Schriften); rechtsfehlerfreies Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Pädophilie (schwere ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB
    Schuldfähigkeit bei Vorliegen pädophiler Neigungen: Grundlagen der Beurteilung des Tatrichters; Abweichen von dem Gutachten des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Betrachtung einer pädophilen Neigung als allgemeine Störung der Persönlichkeit ohne Einfluss auf die strafrechtliche Verantwortung i.S.d. §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit bei Vorliegen pädophiler Neigungen: Grundlagen der Beurteilung des Tatrichters; Abweichen von dem Gutachten des Sachverständigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Schuldfähigkeit bei Vorliegen pädophiler Neigungen: Grundlagen der Beurteilung des Tatrichters; Abweichen von dem Gutachten des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Betrachtung einer pädophilen Neigung als allgemeine Störung der Persönlichkeit ohne Einfluss auf die strafrechtliche Verantwortung i.S.d. §§ 20 , 21 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Dabei ist er - wie vorliegend geschehen - gehalten, sich mit dessen Darlegungen in einer Weise auseinanderzusetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (BGH NStZ 2007, 114).
  • BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05

    Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Feststellung

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Ob dieses Störungsbild unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist und dadurch die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt ist, entscheidet nach sachverständiger Beratung das Gericht (BGH NStZ-RR 2006, 73).
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Da nicht jede Devianz in Form einer Pädophilie ohne Weiteres gleichzusetzen ist mit einer schweren anderen seelischen Abhängigkeit (BGH StV 2005, 20), war aufgrund einer Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten darauf abzustellen, ob seine Neigungen den Angeklagten im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Ein Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müsste, ist nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 43, 212, 214; BGH NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Ein Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müsste, ist nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 43, 212, 214; BGH NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
    Die im Fall II.8 der Urteilsgründe zwar erfüllte Tatbestandsalternative des Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB ist ein Auffangtatbestand, der - was die Revision verkennt - hinter dem hier ausgeurteilten Tatbestand des Sichverschaffens dieser Schriften gemäß § 184 b Abs. 4 Satz 1 StGB zurücktritt (BGH NStZ 2009, 208; Fischer, StGB 57. Aufl. § 184 b Rdn. 28).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 und vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    a) Ein abweichendes Sexualverhalten, wie es für den Angeklagten in Form einer Pädophilie festgestellt worden ist, kann nicht ohne Weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichgesetzt und dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB zugeordnet werden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304 f.; BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688 f.; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475 und vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9).

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann und dann regelmäßig eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nahelegt (dazu BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688), ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244 sowie Rosenau/Schreiber in Venzlaff/Foerster/Dreßing/Habermeyer, Psychiatrische Begutachtung, 6. Aufl., S. 106).

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    (a) Ob eine sexuelle Devianz - hier in Form einer Pädophilie - einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann und dann regelmäßig eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nahelegt (dazu BGH, Urteil vom 25.03.2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688), ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26.05.2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).
  • OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigung; Zustand; Wegfall

    Ob das Störungsbild einer Pädophilie unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist, ist eine Rechtsfrage, so dass ein Gericht demnach auch nicht gehindert ist, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2010, Az. 2 StR 48/10; OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).
  • OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische

    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10 Rn. 10).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 341/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    Dies setzt aber voraus, dass die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen; hierfür bedarf es einer umfassenden Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 11 12 13 14 - 2 StR 48/10, R&P 2010, 226; vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45).
  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 414/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung; naheliegende zumindest

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. BGH Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10; BGH Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.).
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14

    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zugemessenen Rechtsfolgenausspruchs wegen

    Durch die Verurteilung allein wegen des Auffangtatbestands des Besitzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1, und vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10) ist der Angeklagte nicht beschwert.
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