Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59
BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11 (https://dejure.org/2012,59)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2012 - 2 StR 482/11 (https://dejure.org/2012,59)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 (https://dejure.org/2012,59)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,59) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Freispruch: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft einer schweren räuberischen Erpressung; Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung bei Versäumen des genauen Beschreibens von in einer Wohnung sichergestellten ...

  • rewis.io

    Freispruch: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft einer schweren räuberischen Erpressung; Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung bei Versäumen des genauen Beschreibens von in einer Wohnung sichergestellten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

  • beck-blog (Auszüge)

    So (!) geht Freispruch...

  • zeit.de (Pressebericht, 23.02.2012)

    Streit der Richter

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.01.2012)

    Personalstreit am BGH: Ein Jurist als Vorsitzender zweier Senate

  • ra-koll.de (Kurzinformation)

    "Besetzungslotto” - 2. Strafsenat des BGH verfassungswidrig besetzt!

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verletzen seit Beginn des Jahres die Entscheidungen des 2. Strafsenats des BGH aufgrund des internen Machtkampfs um den Vorsitz den verfassungsrechtlich garantierten Richter?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.01.2012)

    Der doppelte Richter

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Eskalation am BGH - die Nerven liegen blank

  • ra-koll.de (Kurzanmerkung)

    Besetzungsrügen am BGH - Was macht Sitzgruppe 3?

  • stv-online.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Scherbenhaufen im BGH? (Prof. Dr. Bernd Schünemann; StV 3/2012, I)

  • dorkawings.de (Entscheidungsbesprechung)

    Am BGH geht’s rund

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Die Vorsitzendenkrise im 2. und 4. Strafsenat des BGH im Lichte der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Prof. Dr. Bernd Schünemann; ZIS 2012, 1-10)

Sonstiges (3)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.01.2012)

    Stellenstreit am BGH: Olympische Ränkespiele

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.05.2012)

    Personalstreit am BGH: Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?

  • fnp.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.02.2012)

    Streit am Bundesgerichtshof eskaliert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH NJW 2008, 2792; NStZ 2010, 407; NStZ-RR 2010, 182).

    Insbesondere muss er sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH NJW 2008, 2792; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH NJW 2008, 2792; NStZ 2010, 407; NStZ-RR 2010, 182).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe.
  • BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH NJW 2008, 2792; NStZ 2010, 407; NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
    Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe.
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Zu seiner Besetzung verwies der Senat auf seine Entscheidungen vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 482/11) und 8. Februar 2012 ( 2 StR 346/11).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Der Senat verweist dazu auf seine Urteile vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 und 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11.
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    In anderer Besetzung entschied der 2. Strafsenat am selben Tag in der Sache 2 StR 482/11, er sei vorschriftsmäßig besetzt.
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Dies ergebe sich aus folgenden Tatsachen: Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    In anderer Besetzung entschied der 2. Strafsenat am selben Tag in der Sache 2 StR 482/11, er sei vorschriftsmäßig besetzt.
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    e) Zur Frage der Besetzung verweist der Senat auf seine Urteile vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 - und vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11 -.
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11

    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate

    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 (2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12

    Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 629/11

    Konkurrenzen bei der Beihilfe

  • BGH, 15.02.2012 - 2 StR 585/11

    Verwerfung der Revisionen im Hinblick auf die Anordnung eines Wertersatzverfalls

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 633/11

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet wegen Fehlens eines

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 520/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht