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   BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15   

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https://dejure.org/2016,14767
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • IWW

    § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • rechtsportal.de

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigungen - und die psychologische Behandlung des Opfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 242
  • NStZ-RR 2016, 366
  • StV 2017, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Ist das Klima sexueller Übergriffigkeit Folge aller oder einiger Taten, so kann dieses dem Angeklagten nur im Rahmen der Gesamtstrafenbildung oder nur in diesen Fällen, für die es festgestellt wurde, angelastet werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).

    Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant ist und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung' des Täters zum Ausdruck kommt (Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23, mwN; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 34a).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von psychischen Schäden bei einer Tatserie sexuellen Kindesmissbrauchs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, NStZ-RR 2016, 242; Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Demgegenüber findet eine Würdigung der Gesamtheit der Taten erst auf der Ebene der Gesamtstrafenbildung statt, wobei hier im Grundsatz gilt, dass diejenigen einzelfallbezogenen Gesichtspunkte, die schon auf Ebene der Einzelstrafen verwertet wurden, nicht erneut berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269; Senat, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23 und vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19, juris Rn. 27).
  • OLG Köln, 26.10.2021 - 1 RVs 198/21
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (BGH NStZ 1998, 404; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - 2 StR 483/15 - = NStZ-RR 2016, 242; SenE v. 02.08.2011 - III-1 RVs 92/11 - SenE v. 01.12.2017 - III-1 RVs 292/17 - SenE v. 20.07.2018 - III-1 RVs 154/18 - SenE v. 14.12.2018 - III-1 RVs 265/18 - SenE v. 08.10.2019 - III-1 RVs 187/19 -).
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