Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.03.2008

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   BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07 (1)   

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BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07 (1) (https://dejure.org/2008,5858)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2008 - 2 StR 485/07 (1) (https://dejure.org/2008,5858)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07 (1) (https://dejure.org/2008,5858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 44 StPO; § 356a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines Empfangsgeräts); Verfahrensrüge (Erörterungsmangel; Begründung); Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Indiz); Anhörungsrüge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision i.F.e. Ausfalls oder Empfangsfehlers des die Revisionsbegründung empfangenden Faxgeräts des Gerichts; Verfahrensfehler durch Nichtberücksichtigung in den ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 46; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 356 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer unzulässigen Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 705
  • StV 2008, 568
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05

    Bußgeldverfahren: Nachweis des Eingangs einer per Faxschreiben übermittelten

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
    Ein solcher Fall liegt auch bei Ausfall oder Empfangsfehlern des die Revisionsbegründung empfangenden Faxgeräts des Gerichts vor (vgl. auch KG NStZ-RR 2007, 24).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23

    Verurteilung im "Kölner Insulinfall" wegen versuchten Mordes zu lebenslanger

    Dadurch war der Verteidiger durch ausschließlich im Bereich der Justiz gründende Umstände gehindert, eine die fristgemäß erhobene Sachrüge ergänzende Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht anzubringen (vgl. zum gestörten Empfangsgerät im Bereich der Justiz BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei einer - wie hier durch die Revisionsbegründung des Verteidigers vom 13. November 2013 - bereits form- und fristgerecht begründeten Revision eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12, NStZ-RR 2012, 316; vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34) und ausnahmsweise lediglich dann in Betracht, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens

    Diese ist unter Verstoß gegen § 261 StPO unterblieben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Versäumt es ein Beschwerdeführer eine bestimmte Verfahrensrüge fristgerecht zu begründen, so ist ihm auch bei einer im Übrigen form- und fristgerechten Revision ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn er unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, diese Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht anzubringen (BGH NStZ 2008, 705, 706; wistra 1993, 347; 2005, 344).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 28/10

    Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge); Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Nur in diesem Fall war die Strafkammer indes zu einer Erörterung im Urteil veranlasst; denn die §§ 261, 267 StPO verpflichten das Tatgericht nicht, in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen, auf welche Weise es zu bestimmten Feststellungen gelangt ist und sich mit allen - auch für die Überzeugungsbildung nebensächlichen - Beweisergebnissen zu befassen (vgl. BGH NStZ 2008, 705, 706; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 261 Rdn. 38 a; § 267 Rdn. 12 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise - insbesondere wegen eines Verschuldens der beteiligten Gerichte oder Behörden - zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StraFo 2014, 333), liegt nicht vor.
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 445/16

    Pflicht zur erschöpfenden Würdigung des Verfahrensstoffs (Ausschöpfungsgebot;

    Umstände, die geeignet sind, die gerichtliche Entscheidung wesentlich zu beeinflussen, dürfen nicht stillschweigend übergangen werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen werden (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 303/80, NJW 1980, 2423 f.; Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706; LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 14, 56 ff.).
  • KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12

    Verpflichtung des des erkennenden Gerichts zur Information der Prozessbeteiligten

    Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nichtverwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.).
  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Der fehlende Vortrag zu dem Inhalt der Sitzungsniederschrift der Berufungsverhandlung ist unschädlich, denn der Verstoß gegen § 261 StPO kann sich dem Revisionsgericht - wie hier - auch aus den Urteilsgründen erschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07 - = NStZ 2008, 705; Kammergericht, Urteil vom 14. April 2011 - (2) 1 Ss 496/10 (43/10) - ).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - 2 StR 485/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13580
BGH, 05.03.2008 - 2 StR 485/07 (https://dejure.org/2008,13580)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 StR 485/07 (https://dejure.org/2008,13580)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 StR 485/07 (https://dejure.org/2008,13580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Einzelverbindungsübersicht einer Nebenklägerin ohne Berücksichtigung eines sich daraus ergebenden Widerspruches zur Aussage derselben

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge bei unwahrem Tatsachenvortrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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