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   BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15   

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https://dejure.org/2016,11896
BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,11896)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,11896)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,11896)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Gesamtstrafenbildung (Verschlechterungsverbot bei neuerlicher Gesamtstrafenbildung: Vorrang gegenüber dem Asperationsprinzip)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit: Bewertungseinheit)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf aus mehreren Erwerbsgeschäften erworbener Betäubungsmittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 StGB, § 55 Abs 1 StGB, § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 StPO
    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Straftaten; Beachtung des Verschlechterungsverbots; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Bewertungseinheit zwischen mehren Betäunungsmittel-Verkäufen als einheitliche Tat des Handeltreibens in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe ; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Entfallen einer Einzelstrafe aufgrund einer Tateinheit zwischen mehreren Drogenkurierfahrten als Beihilfehandlung

  • rewis.io

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Straftaten; Beachtung des Verschlechterungsverbots; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf aus mehreren Erwerbsgeschäften erworbener Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1 ; StPO § 358 Abs. 2 ; StGB § 54
    Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots bei der Bildung einer Gesamtstrafe; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewertungseinheit beim Weiterverkauf aus mehreren Erwerbsgeschäften erworbener Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Bewertungseinheit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 79/15

    Sachbeschädigung (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
    Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt hiervon unberührt, da die zutreffende Bestimmung der Konkurrenzen zu keiner Veränderung des Unrechtsund Schuldumfangs führt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 79/15; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 151).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15
    Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt hiervon unberührt, da die zutreffende Bestimmung der Konkurrenzen zu keiner Veränderung des Unrechtsund Schuldumfangs führt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 79/15; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 151).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 03.11.1955 - 3 StR 369/55 -, BGHSt 8, 203, 205; BGH, Beschlüsse vom 05.07.2017 - 4 StR 102/17 -, juris Rn. 5; vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15, juris Rn. 4).

    In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15 -, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 17 (Gründe), juris Rn. 4 = BeckRS 2016, 9859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 08.12.1995 - 2 StR 584/95 -, juris Rn. 4).

  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

    Denn der Angeklagte hat durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung einen Rechtsvorteil erlangt, der ihm auf seine Revision hin nicht genommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 Rn. 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4).
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).

    In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 - BeckRS 1995, 31090944).

  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).

    In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 - BeckRS 1995, 31090944).

  • KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 -, BeckRS 2016, 9859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 -, BeckRS 1995, 31090944).
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