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   BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15   

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https://dejure.org/2016,39207
BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,39207)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2016 - 2 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,39207)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,39207)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 242 StGB; § 223 StGB; § 138 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in der Wohnung des Opfers); Nichtanzeige geplanter Straftaten (keine Anzeigenpflicht des an der Planung beteiligten, auch wenn es noch nicht zu einer strafbaren Beteiligung gekommen ist); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 27 StGB, § 30 StGB, § 138 Abs 1 Nr 7 StGB, § 249 StGB
    Beginn der Versuchsstrafbarkeit bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in der Wohnung eines Opfers; Strafbarkeit des Versprechens einer Beihilfe zu einem Verbrechen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 249 Abs. 1, § 226 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 30 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 261 StPO, § 30 StGB, § 138 Abs. 1 Nr. 7 StGB, § 138 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 1, Abs. 3 StrEG, § 8 Abs. 3 StrEG, § 311 Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 StrEG, § 6 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO, § 5 Abs. 3 StrEG, § 309 Abs. 2 StPO, §§ 253, 263 StGB, § 249 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verbrechensverabredung zum Raub und tateinheitlich zur schweren Körperverletzung

  • rewis.io

    Beginn der Versuchsstrafbarkeit bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in der Wohnung eines Opfers; Strafbarkeit des Versprechens einer Beihilfe zu einem Verbrechen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Verbrechensverabredung zum Raub und tateinheitlich zur schweren Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3 ; StGB § 249 Abs. 1
    Verurteilung wegen Verbrechensverabredung zum Raub und tateinheitlich zur schweren Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Versuchsstrafbarkeit bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in der Wohnung eines Opfers; Strafbarkeit des Versprechens einer Beihilfe zu einem Verbrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Jetzt geht es los", oder das Betreten des Hausflurs als Wohnungseinbruchsdiebstahls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versprechen einer Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchter Wohnungsdiebstahl - und das Betreten des Hausflurs

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verabredung zum Verbrechen und Versuchsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 441
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84

    Versuch - Raub - Unmittelbares Ansetzen - Klingeln

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Der Angriff auf die körperliche Integrität und den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (vgl. zum Diebstahl: Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; zum Raub vgl. Senat, 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506).

    Sie rechneten daher nach Betreten des Hausflurs noch nicht damit, im ungestörten Fortgang unmittelbar mit der Gewalt gegen den Zeugen Sch. beginnen zu müssen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506), weshalb das Vorhaben nach Vorstellung der Täter nicht ohne einen weiteren Zwischenakt "in einem Zug' umsetzbar war.

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Gleiches gilt, wenn der Täter für seine Tat "das Überraschungsmoment ausnutzen' will, weil er davon ausgeht, dass das Tatopfer die Tür öffnen werde (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Die Beantwortung der hierbei noch klärungsbedürftigen Fragen stellt eine vorrangig tatrichterliche Aufgabe dar (vgl. auch Senat, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839, 1840).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Wenngleich es sich bei den von J. mitgeführten Quarzhandschuhen um ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 51/12, NStZ 2012, 563), fehlt es nach den Feststellungen an einer entsprechenden Verabredung zwischen V. und J. in Hinblick auf die Mitnahme der Handschuhe.
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Raub

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Der Angriff auf die körperliche Integrität und den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (vgl. zum Diebstahl: Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; zum Raub vgl. Senat, 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Von der Anzeigepflicht ist vielmehr auch derjenige frei, der bei der Planung der Tat lediglich beteiligt war, ohne dass es bei ihm zu mehr als einer straflosen Vorbereitung oder zu einer wegen Rücktritts straffreien Beteiligung gekommen wäre (BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15
    Die Pflicht zur Anzeige geplanter Straftaten (§ 138 Abs. 1 StGB) entfällt nicht nur für den, der (als Täter oder Teilnehmer) der Haupttat oder der Mitwirkung am Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) überführt oder einer strafbaren Beteiligung verdächtig ist (BGH, Urteil vom 29. November 1963 - 4 StR 390/63, NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Wird der Schutz des Gewahrsams durch eine hierzu bereite Person gewährleistet, liegt Versuch vor, wenn auf diese (durch Täuschung oder Drohung) mit dem Ziel einer Gewahrsamslockerung eingewirkt wird und die Wegnahme in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15, BGHR StGB § 22 Ansetzen 39, und vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441, jeweils mwN: Begehren um Einlass beim Trickdiebstahl aus der Wohnung).

    Demnach liegt ein versuchter Diebstahl noch nicht vor, wenn der Täter lediglich einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus anleuchtet, um ihn zu untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; Rollo; HansOLG, StV 2013, 216: Türgriff eines PKW), wenn er in der Nähe des Tatorts eintrifft, aber noch nicht sogleich mit der Benutzung des bereitgelegten Einbruchswerkzeugs beginnen will (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 2 StR 342/89, NStZ 1989, 473), er sich lediglich mit Mittätern zur Rückseite des Gebäudes begibt, in das eingebrochen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 121/19), wenn mit zeitlicher Verzögerung erst noch umfangreiches Werkzeug herbeigeschafft werden muss, um einen Bankautomaten aufbrechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO), oder wenn lediglich das Treppenhaus betreten und noch nicht auf den Wohnungsinhaber mit dem Ziel eingewirkt wird, den von ihm geschützten Gewahrsam anzugreifen (BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441).

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20

    Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen

    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 21.11.2023 - 2 StR 447/23

    Annahme eines schweren Bandendiebstahls; Bandenabrede durch die in wechselnder

    Es kann indes einen über die Sicherstellung - hier der Tatbeute - hinausgehenden Strafmilderungsgrund darstellen, wenn die polizeiliche Überwachung der Tat mit dem Wegfall einer Gefahr für Rechtsgüter des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15 Rn. 58; zu überwachten Betäubungsmittelgeschäften z.B. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 05.07.2017 - StB 14/17

    BGH hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf

    Es kann offen bleiben, ob der bisher ermittelte Sachverhalt einen dringenden Verdacht für die Begehung sonstiger Delikte, etwa der Nichtanzeige einer Straftat nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, juris Rn. 43 mwN) oder der Beihilfe zum Betrug (§§ 263, 27 StGB) durch Förderung der Entgegennahme von Leistungen für Asylbewerber begründet.
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

    Insoweit und im Hinblick auf eine fehlende Strafbarkeit nach 138 StGB (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, BGHR StGB 138 Anzeigepflicht 8; vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148) weist der Senat auf die entsprechenden Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts hin.
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Es sind dies nach der in der Rechtsprechung verwendeten Formel Handlungen, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und nach seiner Vorstellung das geschützte Rechtsgut in eine konkrete, nahe Gefahr bringt (BGHSt 28, 162; BGH StV 2017, 441; Hoffmann-Holland in MüKo-StGB 3. Aufl., § 22 Rdn. 111f.).
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