Rechtsprechung
BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit (Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch wahnhafte Störungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 211 StGB
Schuldfähigkeit wegen seelischer Störungen: Einschränkung durch isolierten Eifersuchtswahn - IWW
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung
- rewis.io
Schuldfähigkeit wegen seelischer Störungen: Einschränkung durch isolierten Eifersuchtswahn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung
- datenbank.nwb.de
Schuldfähigkeit wegen seelischer Störungen: Einschränkung durch isolierten Eifersuchtswahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.03.2013 - 22 Ks 5/12
- BGH, 12.08.2014 - 2 StR 495/13
- BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 495/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2055
- NStZ-RR 2015, 161
- NStZ-RR 2015, 168
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die …
Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13). - BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit
Das lässt zudem besorgen, dass das Landgericht in rechtsfehlerhafter Weise davon ausgegangen ist, bereits die Diagnose einer Störung nach ICD eröffne ohne Weiteres den Anwendungsbereich der §§ 20, 21 StGB (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13, NJW 2015, 2055, 2056).Demgegenüber hätte sich die Schwurgerichtskammer damit auseinandersetzen müssen, dass Hinweise auf psychotische Situationsverkennungen oder auf einen wahnhaft gestörten Realitätsbezug des Angeklagten nicht festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13, aaO).
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 495/13
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: …
Der Senat hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten durch Urteil vom 25. Februar 2015 (NJW 2015, 2055 f.) verworfen, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet. - BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für …
Allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung ist aber regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11), wenn Tatmotiv und -handlung nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema stehen (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10 und vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13 Rn. 10). - BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Tatplanung, gezielte Durchführung, …
Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (s. Senat, NJW 2015, 2055).
Rechtsprechung
BGH, 11.05.2017 - 2 StR 495/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 253 Abs. 2 BGB
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Tatrichterliche Orientierung an dem Ausmaß des begangenen Tatunrechts und den Folgen für das Opfer; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem und ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Tatrichterliche Orientierung an dem Ausmaß des begangenen Tatunrechts und den Folgen für das Opfer; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem und ...
- rechtsportal.de
BGB § 253 Abs. 2
Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Tatrichterliche Orientierung an dem Ausmaß des begangenen Tatunrechts und den Folgen für das Opfer; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem und ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.03.2013 - 22 Ks 5/12
- BGH, 12.08.2014 - 2 StR 495/13
- BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 495/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.10.2018 - 2 StR 259/18
Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren (Berücksichtigung der …
Soweit der Senat früher angemerkt hat, es stelle regelmäßig einen Rechtsfehler dar, wenn der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten oder des Tatopfers bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt hat, ohne dass diese dem Fall ein besonderes Gepräge geben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - 2 StR 495/13, 2 StR 137/14, 2 StR 203/14, 2 StR 324/14, NStZ 2018, 25 ff. mit Anm. Rackow, 2 StR 337/14, 2 StR 151/15, 2 StR 159/15, 2 StR 257/15, 2 StR 332/15, 2 StR 374/14, NStZ-RR 2017, 254, vom 11. Mai 2017 - 2 StR 401/15,2 StR 428/14, 2 StR 518/14, 2 StR 522/14, 2 StR 8/15, 2 StR 338/15, 2 StR 420/15, 2 StR 543/15, 2 StR 550/15, vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 135/17, 2 StR 239/17), hält er hieran zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17, BGHR StPO § 403 Anspruch 10; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ-RR 2018, 25; Beschluss vom 28. November 2017 - 5 StR 438/17, NStZ-RR 2018, 55 f.) nicht fest.
Rechtsprechung
BGH, 12.08.2014 - 2 StR 495/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO iVm § 119 Abs. 1 ZPO
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Nebenkläger und Adhäsionskläger
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 404 Abs. 5 S. 1-2; ZPO § 119 Abs. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Nebenkläger und Adhäsionskläger - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.03.2013 - 22 Ks 5/12
- BGH, 12.08.2014 - 2 StR 495/13
- BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 495/13