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   BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14   

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https://dejure.org/2015,4952
BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14 (https://dejure.org/2015,4952)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 StR 496/14 (https://dejure.org/2015,4952)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 StR 496/14 (https://dejure.org/2015,4952)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht als strafmildernder Umstand; Kenntnis von der Strafbarkeit seines Handelns als strafverschärfender Umstand

  • IWW

    § 17 StGB, § 46 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Fehlens strafmildernder Umstände ; Strafschärfende Anlastung der Kenntnis des Täters von der Strafbarkeit seines Tuns

  • rewis.io

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht als strafmildernder Umstand; Kenntnis von der Strafbarkeit seines Handelns als strafverschärfender Umstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 349 Abs. 4
    Strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Fehlens strafmildernder Umstände; Strafschärfende Anlastung der Kenntnis des Täters von der Strafbarkeit seines Tuns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Warum braucht man drei Anläufe für die Strafzumessung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Auszug aus BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14
    Dass dies möglich ist, ohne dass der Mitverfügungsgewalt innehabende Mittäter schon verurteilt sein muss oder zumindest gleichzeitig verurteilt wird, ergibt sich ohne Weiteres aus der vom Senat dort in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13).
  • OLG Bamberg, 24.08.2017 - 3 OLG 7 Ss 70/17

    Doppelverwertungsverbot, Strafzumessung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Dies stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar, weil das Bewusstsein, Unrecht zu tun, gerade Voraussetzung der Strafbarkeit ist, wie § 17 StGB belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 05.02.2015 - 2 StR 496/14 = BGHR 2015, StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 8 = StV 2015, 637).
  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 178/16

    Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schuldschwere

    Die Erwägungen, die den Rechtsfolgenausspruch des Strafurteils tragen, sollten sachlich abgefasst sein und moralisierende sowie persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen vermeiden, um dem Eindruck entgegenzuwirken, der Tatrichter habe sich von Emotionen und Empörung leiten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 2 StR 496/14, StV 2015, 637, Tz. 3; Appl, Festschrift für Rissingvan Saan, 2011, S. 35, 51; Winkler, SchlHA 2006, 245, 248).
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