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   BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19   

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https://dejure.org/2019,53578
BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19 (https://dejure.org/2019,53578)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - 2 StR 498/19 (https://dejure.org/2019,53578)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 2 StR 498/19 (https://dejure.org/2019,53578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, 4 und 5 StPO
    Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Verdacht einer Hirnschädigung des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 244 Abs. 3 bis 5 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache des Vorliegens einer sog. "FASD"-Behinderung des Täters durch Beweisantrag bzgl. Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • rewis.io

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Inhaltsanforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Diagnose einer FASD-Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache des Vorliegens einer sog. "FASD"-Behinderung des Täters durch Beweisantrag bzgl. Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Inhaltsanforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Diagnose einer FASD-Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung eines Beweisantrages - Revision erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 368
  • StV 2020, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Psychologisches

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19
    Ob bei dem Angeklagten eine psychische Erkrankung tatsächlich vorliegt, vermag nur ein Sachverständiger mit einem medizinischen Spezialwissen anhand des konkreten Falles zuverlässig zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 3 StR 15/00; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 74b mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19
    An einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens dürfen mit Blick auf die Prüfung, ob eine hinreichend konkretisierte Beweisbehauptung aufgestellt ist, keine überspannten Anforderungen gestellt werden; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die der Beweisbehauptung zugrunde liegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19, NStZ 2019, 628).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19
    Mit der Nennung einer Diagnose, die der Sachverständige stellen soll, bezeichnet der Beweisantrag eine Tatsachenbehauptung, die über die bloße Schlussfolgerung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 98).
  • BGH, 03.12.2015 - 2 StR 177/15

    Ablehnung eines Beweisantrags (wegen Bedeutungslosigkeit: Voraussetzungen; wegen

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19
    Dabei ist die Beweistatsache als Teil des Gesamtergebnisses in ihrer indiziellen Bedeutung zu würdigen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 2 StR 177/15, NStZ 2016, 365).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Dabei ist die Kammer unter Zugrundelegung der etwa in BGH, NStZ 2020, 368 niedergelegten höchstrichterlichen Grundsätze von insgesamt noch hinreichend konkret bestimmten Beweistatsachen und damit von einem förmlichen Beweisantrag im Sinne des § 244 Abs. 3 S. 1 StPO ausgegangen.
  • BGH, 15.04.2021 - 2 StR 348/20

    Schuldfähigkeit (Schädigung des Gehirns: allgemeine Sachkunde des Gerichts nicht

    Erforderlich ist vielmehr die Hinzuziehung eines auf Hirnverletzungen spezialisierten Sachverständigen (vgl. Senat, NStZ 2020, 368, 369), der mit apparativen Untersuchungen hirnorganische Ursachen und Auswirkungen einer Schädigung feststellen kann (vgl. Eschelbach BeckOK StGB, § 20 Rn. 13).
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