Rechtsprechung
BGH, 05.02.2015 - 2 StR 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB
Voraussetzungen der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung) bei der Gewalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Begriff der Gewalt; Ankündigung "Du wirst schon sehen, was passiert" als Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben - IWW
§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben als Voraussetzungen einer Vergewaltigung
- rewis.io
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Begriff der Gewalt; Ankündigung "Du wirst schon sehen, was passiert" als Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben als Voraussetzungen einer Vergewaltigung
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Begriff der Gewalt; Ankündigung "Du wirst schon sehen, was passiert" als Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vergewaltigung: Bundesgerichtshof zu den Feststellungen bei einer Vergewaltigung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Diskussion)
Nicht jede körperlich wirkende sexuelle Handlung ist Gewalt bei der "Vergewaltigung”
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Diskussion)
Nicht jede körperlich wirkende sexuelle Handlung ist Gewalt bei der "Vergewaltigung”
Sonstiges
- schadenfixblog.de (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Feststellungen bei einer Vergewaltigung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.09.2014 - 62 KLs 6/14
- BGH, 05.02.2015 - 2 StR 5/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 172
- NStZ-RR 2015, 363
- StV 2015, 493
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.2013 - 2 StR 3/13
Nötigungshandlung bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; Gewalt)
Auszug aus BGH, 05.02.2015 - 2 StR 5/15
Nicht jede sexuelle Handlung kann aber, nur weil sie körperlich wirkt, schon als Gewalt zur Erzwingung ihrer Duldung angesehen werden (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 3/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 16).
- OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20
Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung, …
- OLG München, 16.04.2021 - 2 Ws 267/21
Haftbefehl, Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Beschwerde, Haftgrund, Verteidiger, …
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die körperliche Kraftentfaltung allein in der Vornahme der sexuellen Handlung als solcher besteht (BGH NStZ-RR 2015/172; BGH NStZ-RR 2017/371).