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   BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50   

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https://dejure.org/1950,5
BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50 (https://dejure.org/1950,5)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1950 - 2 StR 50/50 (https://dejure.org/1950,5)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50 (https://dejure.org/1950,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht; Maßgeblicher Zeitpunkt des Tatverdachts i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO); Kriterien für die Strafzumessung; Kriterien für die Annahme eines Totschlags im minder schweren Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 4
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Soweit die Revision - im Anschluss an den vorgetragenen Widerspruch eines Mitangeklagten - der Auffassung sein sollte, dass eine vernehmungsergänzende Verlesung stets unzulässig sei, tritt der Senat dem angesichts des in § 250 Satz 2 StPO allein geregelten Ersetzungsverbots (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 5; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 281; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17 Rn. 18 [auch zur Einführung im Wege des Selbstleseverfahrens], insoweit in BGHSt 63, 82 nicht abgedruckt) nicht näher.
  • OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16

    Meineid: Unrichtige Übersetzung durch den vereidigten Dolmetscher

    Aufgabe des Dolmetschers ist es, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und anderen am Prozess beteiligten Personen zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50 - BGHSt 1, 4).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der

    Diese bestehen vor allem darin, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und anderen am Verfahren beteiligten Personen dadurch zu ermöglichen, dass er die im Prozess abgegeben Erklärungen durch Übertragung in eine andere Sprache der anderen Seite verständlich macht (vgl. bereits RG aaO RGSt 76, 177, 178; BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 6; SK-StPO/Frister aaO, GVG § 185 Rn. 10 mwN).
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