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   BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18   

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https://dejure.org/2019,11078
BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18 (https://dejure.org/2019,11078)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - 2 StR 500/18 (https://dejure.org/2019,11078)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 (https://dejure.org/2019,11078)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Freispruch eines Angeklagten; Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung; Zweifel an der Täterschaft

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einführung von Feststellungen rechtskräftiger Urteile in die neue Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Freispruch eines Angeklagten; Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung; Zweifel an der Täterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung schließlich, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Erkennt das Tatgericht auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen die Angeklagten besteht, muss es in seiner Beweiswürdigung die wesentlichen für und gegen die Angeklagten sprechenden Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, NStZ-RR 2002, 338 f.).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Er kann sich von der Richtigkeit der Schlüsse des früheren Tatrichters nach eigener Beweiserhebung selbst überzeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18

    Urteilsgründe (formelle Anforderungen an einen Teilfreispruch); Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18
    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen weiteren Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18, NStZ-RR 2018, 314 f.).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Ferner ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtabwägung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19 Rn. 15 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter

    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht (etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 30. Januar 2019 ? 2 StR 500/18 Rn. 14; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Die dem Freispruch der Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, juris Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, juris Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, juris Rn. 14; jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22

    Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert,

    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, NStZ-RR 2019, 224, 225; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, NZG 2021, 1466, 1469 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, NZWiSt 2020, 123, 125 jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
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