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   BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58   

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https://dejure.org/1958,144
BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58 (https://dejure.org/1958,144)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1958 - 2 StR 500/58 (https://dejure.org/1958,144)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1958 - 2 StR 500/58 (https://dejure.org/1958,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs - Bedingter Handlungswille - Art des Verbrechens - Verabredung - Aufgabe aus freien Stücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 49 a Abs. 2 und 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 306
  • NJW 1959, 777
  • MDR 1959, 588
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    In seiner Person war die geplante Tat schon deshalb ein Verbrechen, weil die von ihm auszuführende Fesselung auch bei Bewußtlosigkeit des Anstaltsbeamten eine Gewalttätigkeit im Sinne des Gesetzes gewesen wäre (vgl. BGH in NJW 1953, 350).
  • RG, 07.03.1913 - IV 130/13

    1. Zum Begriffe des freiwilligen Rücktritts vom nicht beendigten Versuch (Furcht

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Das Urteil bietet insbesondere keinen Anhaltspunkt dafür, daß sie zu der Überzeugung gekommen wären, diese Ausführung der Tat sei unmöglich, und daß sie deshalb, nämlich in der sicheren Voraussicht des Scheiterns, den Plan aufgegeben hätten (vgl. insbesondere RGSt 47, 74, 78).
  • RG, 27.05.1887 - 997/87

    Ist der zu einem strafbaren Versuche erforderliche Entschluß auch dann vorhanden,

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Das Reichsgericht hat bereits in einer frühen Entscheidung (RGSt 16, 133) ausgesprochen, daß der zum Versuch gehörige Entschluß der Tatbestandsverwirklichung auch dann vorhanden ist, wenn der Täter die Tat nur unter gewissen tatsächlichen Voraussetzungen vollenden will, deren künftiger Eintritt bei Fassung des Entschlusses noch ungewiß ist.
  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Eine Ungewißheit in diesem Sinne liegt aber nicht vor, wenn die Teilnehmer an der Verabredung mehrere Möglichkeiten der Rechtsgutverletzung ins Auge fassen und in ihren Willen aufnehmen (BayObLG NJW 1954, 1257 Nr. 32 a.E.); und dies auch dann nicht, wenn von zwei gleichzeitig vorgesehenen Begehungsmöglichkeiten die eine ein Verbrechen, die andere aber nur ein Vergehen und die Verabredung insoweit nicht strafbar ist.
  • RG, 09.02.1931 - II 27/31

    1. Können auch sog. Fangbriefe als der Post anvertraut gelten? 2. Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Spätere Entscheidungen enthalten dagegen Äußerungen, die auf einen Wandel dieser Rechtsauffassung deuten, wenn das auch nicht allenthalben klar zutage tritt (vgl. RGSt 54, 182; 65, 145).
  • RG, 05.12.1919 - II 662/19

    Liegt Versuch des einfachen Diebstahls vor, wenn der Täter, um Ziegen zu stehlen,

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Spätere Entscheidungen enthalten dagegen Äußerungen, die auf einen Wandel dieser Rechtsauffassung deuten, wenn das auch nicht allenthalben klar zutage tritt (vgl. RGSt 54, 182; 65, 145).
  • RG, 08.02.1937 - 5 D 932/36

    Kann der Anfang der Ausführung einer Straftat als Versuch strafbar sein, wenn der

    Auszug aus BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
    Offenbar wird auch in RGSt 71, 53, wie jedenfalls der Leitsatz nahelegt, der "bedingte" Wille im Sinne eines "unbestimmten" Willens verstanden.
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09

    Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des

    Gleichfalls ist die Absicht - wie der Vorsatz allgemein - nicht "bedingungsfeindlich"; anerkanntermaßen kann der Täter sein Handeln vom Eintritt objektiver Bedingungen abhängig machen, ohne dass an der Endgültigkeit seines Tatentschlusses zu zweifeln wäre (BGHSt 12, 306, 309 f.).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB ist daher, dass eine Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen zustande gekommen ist, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (vgl. bereits RG, Urteil vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; ferner BGH, Urteile vom 3. Dezember 1958 - 2 StR 500/58, BGHSt 12, 306, 309; vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80, Umdr.
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass wohl in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Durchführung eines verbrecherischen Vorhabens von Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängig sei, die dem Willen des Täters entzogen seien (vgl. BGHSt 12, 306 ff.).

    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

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