Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99   

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BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99 (https://dejure.org/2000,1483)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 2 StR 500/99 (https://dejure.org/2000,1483)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 2 StR 500/99 (https://dejure.org/2000,1483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Erwerb - Verfall - Wertersatz - Vermögen - Verfallanordnung - Ablehnung - Rechtsmittel

  • Judicialis

    StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 b; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1, § 73 c Abs. 1 S. 2
    Verfall von Drogenerlösen bzw. eines entsprechenden Wertersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 480
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das aus den Straftaten erlangte Geld zur Entschuldung eines noch vorhandenen Grundstücks verwendet wurde (vgl. BGHSt 38, 23, 25 = NJW 1991, 2714).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
    a) Zutreffend ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, daß aufgrund des nach § 73 Abs. 1 StGB geltenden Bruttoprinzips der gesamte Verkaufserlös, ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten, Kurierlohn usw. für verfallen zu erklären ist (vgl. BGH NStZ 1994, 123).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
    Diese tatrichterliche Bewertung, bei der an die Annahme einer unbilligen Härte hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NStZ 1995, 495), hat das Landgericht bisher nicht vorgenommen.
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95

    Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
    Andernfalls ist eine Verfallanordnung nur ausgeschlossen, soweit sie für den Angeklagten eine unbillige Härte wäre (§ 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGH StV 1995, 635).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Nur in solchen Fällen ist es deshalb gerechtfertigt, als das "Erlangte" i. S. von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB den gesamten vereinbarten Kaufpreis anzusehen (vgl. BGH NStZ 2000, 480; BGHSt 47, 369).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Bei der Berechnung des - wie hier - durch einen Kauf Erlangten ist vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen (BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 389; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).

    Zwar wird das Bruttoprinzip zumeist bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung kommen (vgl. BGH NStZ 1994, 123; NStZ 1995, 491; NStZ 1995, 495; NStZ 2000, 480; NStZ 2001, 312; NStZ-RR 2000, 57; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00 und vom 25. Juli 2001 - 5 StR 300/01).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    aa) Das angefochtene Urteil unterliegt hinsichtlich des Ausspruchs über den Verfall schon deshalb der Aufhebung, weil das Landgericht keine Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten J getroffen und damit auch nicht geprüft hat, ob und inwieweit das Erlangte wertmäßig noch im Vermögen des Angeklagten J vorhanden ist (BGHR StGB § 73c Wert 1, 2).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Vielmehr braucht das noch vorhandene Vermögen keinen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten haben, derentwegen der Verfall angeordnet wird (BGH, Urt. v. 5. April 2000 - 2 StR 500/99, Urt. v. 8. August 2001 - 1 StR 291/01).

    Dabei sind Vermögensgegenstände mit ihrem Nettowert, also dem Verkehrswert abzüglich etwaiger Belastungen zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 5. April 2000 - 2 StR 500/99).

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, dass bei einem wirksamen Verzicht auf sichergestelltes Bargeld der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).

    Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt (BGHSt 48, 40 (42); BGHR StGB § 73c Wert 2).

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Die bisherigen Feststellungen belegen dies - wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausgeführt hat - nicht ausreichend (vgl. dazu BGHR StGB § 73 c Härte 3 und 4; BGH NStZ 2000, 589; BGH NStZ-RR 2000, 365; BGHR StGB § 73 c Wert 2).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Von dem hiernach errechneten Gesamtbetrag in Höhe von 164.200 DM (entsprechend 83.954 Euro) hat das Landgericht sodann - rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2) - uneinbringliche Außenstände in Höhe von 10.000 DM sowie weitere 25.000 DM für den Wert der Gegenstände, auf die der Angeklagte (ohne Berücksichtigung des Pkw) verzichtet hat, abgezogen und ist, da die Gewinne aus den Drogengeschäften verbraucht sind und der Angeklagte über keine weiteren Geldmittel verfügt, mithin der Verfall des Verkaufserlöses unmöglich geworden ist, für die Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB von einem maßgeblichen Betrag von 129.200 DM (entsprechend 66.059 Euro) ausgegangen.

    Dies weist für sich keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGHR StGB § 73 c Wert 2); die Beschwerdeführerin erhebt insoweit auch keine Einwendungen.

    Zwar kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das vorhandene Vermögen einen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten hat; ebensowenig hängt die Anordnung des Verfalls davon ab, ob der Angeklagte die vorhandenen Vermögenswerte unmittelbar mit Drogengeldern erworben hat oder ob er mit Drogengeldern andere Aufwendungen bestritten und erst mit den so eingesparten Mitteln das noch vorhandene Vermögen gebildet hat (BGHR StGB § 73 c Wert 2 = wistra 2000, 298).

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich nicht eröffnet, wenn der Verfallsschuldner über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem verfallbaren Betrag zurückbleibt, unabhängig davon, ob die vorhandenen Vermögenswerte einen Bezug zu den Straftaten aufweisen (BGH, Urteil vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, BGHR StGB § 73c Wert 2).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Eine isolierte Anfechtung der unterbliebenen Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; BayObLG NStZ-RR 1999, 269, 270; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 318 Rdn. 22).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer

  • LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07

    Arrestanordnung; Arrestbefehl; Arrestgrund; Aufhebung; dinglicher Arrest;

  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 526/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung, soweit das Erlangte nicht mehr im Vermögen

  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04

    Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des

  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 586/03

    Absehen vom Verfall (Ersatzverfall; Härtefall: Erörterungsmangel,

  • BGH, 09.08.2006 - 2 StR 282/06

    Verfall (Urteilsgründe; Ermittlung des Verfallsbetrags)

  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 353/01

    Verfall von Wertersatz

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt;

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 445/18

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (keine Feststellungen zur Erweiterung der

  • OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 7 Ws 248/22

    Keine Härte gem. § 765a ZPO bei nicht zu erwartendem Versteigerungserlös für

  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14

    Teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten (Einstellung als

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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6599
BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Bei der Entscheidung über die Maßregel durfte ebensowenig wie bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden, daß ihm "Schuldeinsicht oder innere Abkehr" fehlt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 24).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Bei der Entscheidung über die Maßregel durfte ebensowenig wie bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden, daß ihm "Schuldeinsicht oder innere Abkehr" fehlt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 24).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Da der Angeklagte den Schuldvorwurf bestritten hatte, lassen diese Ausführungen besorgen, daß zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Prognoseentscheidung im Rahmen von § 66 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4 = NStZ 1993, 37) zu dessen Nachteil gewertet wurde.
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).

    Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 aaO).

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

    Anderenfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie zu ändern, um der Anordnung von Sicherungsverwahrung zu entgehen (BGH StV 2002, 19; Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 - Rn. 6).
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