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   BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13   

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https://dejure.org/2014,2221
BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB, § 255 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zwecks Beitreibung des Kaufpreises

  • Wolters Kluwer

    Bedrohung mit einem Fleischmesser als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zwecks Beitreibung des Kaufpreises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 S. 1
    Bedrohung mit einem Fleischmesser als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Da aber die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier insgesamt nicht beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 juris Rn 5; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf zwei Jahre und vier Monate fest.
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Sämtliche Handlungen des Verkäufers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienten - hier die Bedrohung mit dem Fleischermesser - waren Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Da aber die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier insgesamt nicht beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 juris Rn 5; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf zwei Jahre und vier Monate fest.
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (3) Selbst eine andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde aber den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit:

    Denn das Raubdelikt diente der Beitreibung des Restkaufpreises für die zuletzt gelieferten Betäubungsmittel und war mithin Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

    Damit war die Verkaufsfahrt Teil des Handeltreibens (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13 mwN).
  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 537/13

    Tateinheit infolge einer gemeinsamen Ausführungshandlung (Konkurrenzen;

    Sämtliche Handlungen des Verkäufers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienten - hier der Schlag mit dem Schlüsselanhänger -, waren Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 187/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit Straftaten zur

    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind sämtliche Handlungen des Drogenhändlers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienen, Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; MüKo-StGB/Sander, 3. Aufl., § 255 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17

    Konkurrenzen (unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; versuchte schwere

    Da sämtliche Handlungen, die der Verkäufer von Betäubungsmitteln zur Beibringung des Kaufpreises vornimmt, noch als Teil des Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit dem verkauften Betäubungsmittel anzusehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 2 StR 537/13, Rn. 2 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13, StV 2014, 611 (Ls)), treffen damit die noch nicht durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abgeschlossenen Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Erpressungsversuch in einer Ausführungshandlung zusammen.
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