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   BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09   

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https://dejure.org/2010,2893
BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09 (https://dejure.org/2010,2893)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 2 StR 509/09 (https://dejure.org/2010,2893)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09 (https://dejure.org/2010,2893)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 62 StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten; Mitgliedschaft bei den Hells Angels; Verhältnismäßigkeit; symptomatischer Zusammenhang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB, § 66 Abs 4 S 3 StGB
    Sicherungsverwahrung: Hangtäterschaft bei Augenblicks- und Gelegenheitstaten; symptomatischer Zusammenhang; Verwertung von Vortaten nach Rückfallverjährung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Hanges zu Straftaten im Hinblick auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Bewertung der Kriterien einer Kriminalprognose i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Hangtäterschaft bei Augenblicks- und Gelegenheitstaten; symptomatischer Zusammenhang; Verwertung von Vortaten nach Rückfallverjährung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Hangtäterschaft bei Augenblicks- und Gelegenheitstaten; symptomatischer Zusammenhang; Verwertung von Vortaten nach Rückfallverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Hanges zu Straftaten im Hinblick auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung; Bewertung der Kriterien einer Kriminalprognose i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.

    Der Umstand, dass Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; 2005, 265, 266).

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213).

    Dies ist der Fall, wenn sie ihre Ursache darin haben, dass der Täter - etwa wie hier festgestellt aufgrund einer erhöhten Aggressionsbereitschaft - dazu neigt, mit einer neuen strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß zu reagieren (BGH NStZ 1994, 280).

  • BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08

    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Selbst der Umstand, dass ein Täter seine kriminellen Handlungen völlig ungeplant begeht und sich ihm bietende Gelegenheiten spontan ausnutzt, ohne Vorbereitungen für seine Taten zu treffen, schließt einen Hang nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 337).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Hierzu sind vielmehr zusätzlich die noch zu treffenden Feststellungen zur Gefährlichkeit des Angeklagten einzubeziehen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Hang und Gefährlichkeitsprognose BGH NStZ 2008, 27).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Der Umstand, dass Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; 2005, 265, 266).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Selbst bei Straftaten, die ganz verschiedener Art sind, ist ihr Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen; dieser bedarf lediglich besonders sorgfältiger Prüfung nach Anlass und Umständen der Tatbegehung sowie der Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1999, 3723, 3725; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09
    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung (vgl. BGH NStZ 2003, 201; 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; Urt. v. 4. November 2009 - 2 StR 347/09) auch bei sog. Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein; denn auch solche Taten können Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein.
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Dass eine Persönlichkeitsstörung und eine damit einhergehende Neigung zur Begehung erheblicher Straftaten den Indizwert verstärken kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239), bleibt davon unberührt.
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung auch bei sog. Gelegenheitsund Augenblickstaten zu bejahen sein, denn auch solche Taten können auf einem eingeschliffenen Verhaltensmuster beruhen und damit Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein (BGH NStZ-RR 2010, 238, 239).

    Einen Hang kann auch haben, wer willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend widerstehen kann (BGH NStZ 2003, 310, 311; NStZ-RR 2003, 107, 108) oder wer aufgrund erhöhter Aggressionsbereitschaft dazu neigt, mit einer strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß zu reagieren (BGH NStZ 1994, 280; NStZ-RR 2010, 238, 239).

    Entsprechend ist auch dann, wenn sich die Straftaten als Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung und der damit einhergehenden Neigung zu aggressivem Ausagieren darstellen, ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründenden Taten für die Neigung des Angeklagten zur Begehung von erheblichen Straftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 238, 239).

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision wirksam auf die Frage der Sicherungsverwahrung beschränkt; denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; 2007, 212, 213; Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom Maßregelausspruch ist hier zu verneinen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 679/93, BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Die zugrunde liegenden Taten hat das Landgericht nicht näher mitgeteilt und ihnen damit offenbar auch keine Bedeutung als sonstige Beweisanzeichen für eine Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten beigemessen (vgl. zur Verwertung von Vortaten, die wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, BGH, Urteile vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172, 173; vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239 mwN).
  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
    Selbst bei Straftaten, die ganz verschiedener Art sind, ist ihr Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen; dieser bedarf lediglich besonders sorgfältiger Prüfung nach Anlass und Umständen der Tatbegehung sowie der Täterpersönlichkeit (BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09 -, Rn. 14, juris).
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