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   BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12   

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BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,3521)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2013 - 2 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,3521)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12 (https://dejure.org/2013,3521)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB; § 170 Abs. 2 Satz 1StPO
    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im Verfahren gegen Unbekannt; vorheriges eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten)

  • lexetius.com

    StGB § 78c Abs. 4, § 78c Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de

    §§ 78c Abs. 1 Nr. 3, 78c Abs. 4 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78c Abs 1 Nr 3 StGB, § 78c Abs 4 StGB, § 170 Abs 2 S 1 StPO
    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Beauftragung eines Sachverständigen nach Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten und Weiterführung des Verfahrens gegen Unbekannt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den zum Tatvorwurf vernommenen Beschuldigten und Weiterführung der Ermittlung gegen Unbekannt auf die Verfolgungsverjährung gegen den (früheren) Beschuldigten

  • rewis.io

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Beauftragung eines Sachverständigen nach Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten und Weiterführung des Verfahrens gegen Unbekannt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den zum Tatvorwurf vernommenen Beschuldigten und Weiterführung der Ermittlung gegen Unbekannt auf die Verfolgungsverjährung gegen den (früheren) Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach Verfahrenseinstellung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsunterbrechung gegen Unbekannt - Die Verjährungsunterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht

  • welt.de (Pressemeldung, 08.03.2013)

    Revision der Nebenklage im Fall Lolita Brieger verworfen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.08.2012)

    Fall Lolita Brieger: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    LG Trier, 11.06.2012 - 8032 Js 4676/87

    Freispruch im Fall Lolita Brieger

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Lolita Brieger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 133
  • NJW 2013, 1174
  • NStZ 2014, 144
  • NStZ-RR 2013, 307
  • StV 2013, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Daraus folgt, dass nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung geeignet ist, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 42, 283, 287 mwN).

    Der Täter muss im Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung "der Person nach" bekannt sein, d. h. er muss - wenn auch nicht unter zutreffenden Namen - als Tatverdächtiger in den Akten genannt sein (vgl. BGH GA 1961, 239, 240; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Beschuldigter 1; BGHSt 24, 321, 323; 42, 283, 290; BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159).

  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Der Täter muss im Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung "der Person nach" bekannt sein, d. h. er muss - wenn auch nicht unter zutreffenden Namen - als Tatverdächtiger in den Akten genannt sein (vgl. BGH GA 1961, 239, 240; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Beschuldigter 1; BGHSt 24, 321, 323; 42, 283, 290; BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159).

    Wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit im Hinblick auf ihren Ablauf (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159) ist allein darauf abzustellen, ob der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung - hier der Beauftragung der Sachverständigen gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB - aus den Akten als Tatverdächtiger hervorgeht.

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Eine Untersuchungshandlung in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt genügt dagegen zur Verjährungsunterbrechung nicht (vgl. RGSt 6, 212, 214; BGHSt 2, 54, 55; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 78c Rn. 4; Rosenau in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 78c Rn. 5; Rudolphi/Wolter in SK-StGB, 8. Aufl., § 78c Rn. 6; Schmid in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 3).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Der Täter muss im Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung "der Person nach" bekannt sein, d. h. er muss - wenn auch nicht unter zutreffenden Namen - als Tatverdächtiger in den Akten genannt sein (vgl. BGH GA 1961, 239, 240; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Beschuldigter 1; BGHSt 24, 321, 323; 42, 283, 290; BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Hierfür spricht auch, dass die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 28, 381, 382).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Die mit dem Erfordernis der vorherigen Bekanntgabe der Ermittlungen bzw. der Vernehmung als Beschuldigter (vgl. §§ 163a, 136 StPO) bezweckte Informationsfunktion (vgl. BGHSt 30, 215, 217) ist bei dieser Sachlage nicht gewahrt.
  • BGH, 12.03.1991 - 1 StR 38/91

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung - Berechnung der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Der Täter muss im Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung "der Person nach" bekannt sein, d. h. er muss - wenn auch nicht unter zutreffenden Namen - als Tatverdächtiger in den Akten genannt sein (vgl. BGH GA 1961, 239, 240; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Beschuldigter 1; BGHSt 24, 321, 323; 42, 283, 290; BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Das Landgericht hat in der vorliegenden Fallkonstellation zu Recht auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens erkannt (vgl. BGHSt 50, 16, 30; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 46).
  • RG, 27.04.1882 - 757/82

    1. Inwieweit bedarf es der Substanziierung eines wegen eines Preßerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
    Eine Untersuchungshandlung in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt genügt dagegen zur Verjährungsunterbrechung nicht (vgl. RGSt 6, 212, 214; BGHSt 2, 54, 55; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 78c Rn. 4; Rosenau in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 78c Rn. 5; Rudolphi/Wolter in SK-StGB, 8. Aufl., § 78c Rn. 6; Schmid in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Ein solcher Verstoß kann aber darüber hinaus auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH, VersR 2014, 374 ff. Tz. 20, juris; NJW 2013, 1174 ff, Tz. 11, juris; VersR 1996, 633, 634; VersR 1999, 1241, 1243; NJW 1999, 860, 861; VersR 2004, 645, 647; 790, 791, Senat, VersR 2008, 545, Tz. 17).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21

    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch);

    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 90/20

    Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei

    Darüber hinaus sprechen in systematischer Hinsicht die Gesichtspunkte der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, die gerade wegen der Bedeutung der Verjährung und ihres Ablaufs besonders in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12, BGHSt 58, 133 Rn. 6), dagegen, die Vorschrift einschränkend dahin auszulegen, dass die Verjährungsfrist entgegen dem Wortlaut ab Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden nicht - weiter - ruhen soll.
  • OLG Naumburg, 13.02.2014 - 1 U 14/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Gesundheitsschaden wegen eines

    Zu dieser gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung gehört auch ein durch den Behandlungsfehler geschaffenes oder erhöhten Risiko der Klägerin, dass es infolge eines erneuten Verschlusses zur Amputation des Beines kommen musste (dazu BGH Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 554/12 - [z.B. NJW 2013, 1174]; s.a. BGH Urteil vom 5.11.2013 - VI ZR 527/12 - [z.B. GesR 2014, 16]; hier: jeweils zitiert nach juris).
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