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BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer nachträglichen Gesamtstrafe - Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 55; StPO § 358 Abs. 2
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1763
- MDR 1991, 359
- NStZ 1991, 182
- StV 1993, 26
- JR 1991, 513
Wird zitiert von ... (27)
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
Auf den Tag der Zustellung oder der Rechtskraft kommt es nicht an (BGHSt 33, 230; NJW 1991, 1763;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 460 Rn. 8). - BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …
Darauf, dass das Landgericht zudem verkannt hat, dass - eine wirksame Einspruchsrücknahme unterstellt - eine Gesamtstrafenlage mit dem Strafbefehl vom 13. Februar 2019 nicht bestanden hätte, weil bei Rücknahme eines Einspruchs nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Strafbefehls, sondern der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls für die Zäsurwirkung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182, 183; vom 11. November 2008 - 5 StR 486/08), die Taten aus dem landgerichtlichen Verfahren jedoch erst nach Erlass des Strafbefehls begangen wurden, kommt es daher nicht an. - BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der …
In dem oben unter Buchstabe b) bezeichneten Fall darf etwa die Summe aus der nunmehr zu bildenden nachträglichen Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 die Grenze von einem Jahr und sechs Monaten nicht überschreiten (…vgl. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 - 3 StR 310/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3, vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90 und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182;… SSW/Eschelbach, StGB, § 55 Rn. 32;… Fischer, aaO, § 55 Rn. 19).
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Bei Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe wird wegen des Verschlechterungsverbots nach § 358 Abs. 2 StPO zu beachten sein, daß diese nur so hoch bemessen werden darf, daß sie zusammen mit der im Strafbefehl vom 4. September 2002 verhängten Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; …
Da die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht erledigten Strafen aus dieser Verurteilung und aus dem Strafbefehl nach § 460 StPO auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, bildet die Verurteilung vom 13. Dezember 1995 eine Zäsur, die der Bildung einer Gesamtstrafe aus der Strafe für die abgeurteilte Tat und der Strafe aus dem Strafbefehl entgegensteht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere …
Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO wird bei der Bildung der neuen Gesamtstrafe weiterhin zu beachten sein, dass diese nur so hoch bemessen werden darf, dass sie die Summe der in den beiden landgerichtlichen Urteilen verhängten Gesamtfreiheitsstrafen abzüglich der zweimonatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken nicht übersteigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1). - BGH, 25.03.2003 - 5 StR 90/03
Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur; Verschlechterungsverbot)
Da die hier abgeurteilten Taten erst nach diesem Zäsurzeitpunkt, in den Jahren 1997 und 1998, begangen wurden, kommt eine nachträgliche Gesamtstrafbildung mit den Strafen aus beiden Vorverurteilungen nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 12).Die danach allein aus den hier verhängten Einzelfreiheitsstrafen neu zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe darf nach dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO die Differenz zwischen der bisher verhängten (zwei Jahre und vier Monate) und der weiteren, nunmehr bestehenbleibenden Gesamtfreiheitsstrafe (ein Jahr und zwei Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1 = StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90;… Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 19).
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …
Das Urteil muss deshalb im Ausspruch über die erste Gesamtstrafe aufgehoben werden, wobei der neue Tatrichter zu beachten haben wird, dass wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO die neu zu verhängende Gesamtstrafe nur so hoch bemessen werden darf, dass sie zusammen mit der für die Tat vom 25. Oktober 2008 verhängten Freiheitsstrafe von drei Monaten die im angefochtenen Urteil festgesetzte erste Gesamtstrafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4). - OLG Bamberg, 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18
Einzelstrafenfestsetzung durch Revisionsgericht nach fehlerhafter nachträglicher …
Hat das Tatgericht rechtsfehlerhaft die Einzelstrafen aus einem früheren Urteil zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen, ist die neu festzusetzende Gesamtstrafe aufgrund des revisionsrechtlichen Verschlechterungsverbots (§ 358 II 1 StPO) in dem Rahmen zu halten, der sich aus der Differenz zwischen der aufgehobenen und der im früheren Verfahren gebildeten Gesamtstrafe ergibt; dies gilt auch, wenn die Einsatzstrafe höher ist als die neu festzusetzende Gesamtstrafe (Anschluss an BGH, Beschl. v. 20.09.2012 - 3 StR 220/12 = NStZ-RR 2013, 6 und 07.12.1990 - 2 StR 513/90 = NJW 1991, 1763 = NStZ 1991, 182 = StV 1993, 26 = MDR 1991, 359 = JR 1991, 513 = BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4).a) Da das Tatgericht rechtsfehlerhaft die Einzelstrafen aus einem früheren Urteil zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen hat, führt das in § 358 II 1 StPO normierte revisionsrechtliche Verbot der Schlechterstellung dazu, dass die neu festzusetzende Gesamtstrafe in dem Rahmen zu halten ist, der sich aus der Differenz zwischen der aufgehobenen und der im früheren Verfahren gebildeten Gesamtstrafe ergibt (BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - 3 StR 220/12 = NStZ-RR 2013, 6 und 07.12.1990 - 2 StR 513/90 = NJW 1991, 1763 = NStZ 1991, 182 = StV 1993, 26 = MDR 1991, 359 = JR 1991, 513 = BGHR StPO § 358 II Nachteil 4;… KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 358 Rn. 29).
- BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …
Da alle Taten im vorliegenden Verfahren nach der Verurteilung der Angeklagten durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Wanzleben begangen wurden, wird der neue Tatrichter aus den in den Fällen II 1.1 bis 55 der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden haben, die wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht mehr als drei Jahre betragen darf (vgl. BGH NStZ 1991, 182). - BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius
- BGH, 28.01.2003 - 5 StR 589/02
Gesamtfreiheitsstrafe (Zäsurwirkung; reformatio in peius; …
- BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot
- BGH, 10.08.2004 - 3 StR 209/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung der letzten unerledigten …
- OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 08.10.2019 - 1 StR 563/18
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- BGH, 05.10.2000 - 4 StR 313/00
Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit durch engen zeitlichen Zusammenhang bei …
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug - …
- OLG Hamm, 02.05.2000 - 4 Ss 412/00
Aufhebung einer fehlerhaften Gesamtfreiheitsstrafe, Zäsurwirkung, …
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 329/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer zwischenzeitlichen …
- BGH, 06.07.2016 - 5 StR 252/16
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14
Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei …
- BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21
Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit, …
- OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe
- BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
- BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit
- OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96