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BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 63 StGB
Strafzumessung (übermäßige Strafschärfung trotz verminderter Schuldfähigkeit (kriminelle Energie; Vorwurf fehlender Strafmilderungsgründe); Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Eingangsmerkmal) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung von strafschärfenden Strafzumessungserwägungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 63
Revisionsgerichtliche Überprüfung von strafschärfenden Strafzumessungserwägungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Hierfür sind vielmehr - wie oben dargelegt - der Ausprägungsgrad der Störung und ihr Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit entscheidend (…BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 1 StR 71/13, juris Rn. 6;… vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1, juris Rn. 4; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13, juris Rn. 8; Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 58). - BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19
Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung); …
Hierbei ist zu besorgen, dass die Strafkammer letztlich dem Fehlen eines Strafmilderungsgrundes strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (s. BGH…, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Motiv 2 Rn. 17; Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13, juris Rn. 4;… vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, juris Rn. 6). - BGH, 01.12.2015 - 4 StR 481/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
- BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge, …
Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).