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   BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13   

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https://dejure.org/2014,2948
BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,2948)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2014 - 2 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,2948)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 2 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,2948)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 63 StGB
    Strafzumessung (übermäßige Strafschärfung trotz verminderter Schuldfähigkeit (kriminelle Energie; Vorwurf fehlender Strafmilderungsgründe); Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Eingangsmerkmal)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2013 - 1 StR 71/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung und

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13
    Allein die Diagnose des Sachverständigen ist aber nicht mit einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 1 StR 71/13 und vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13
    Die weitere strafschärfende Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte sei zu der Tat durch das Opfer nicht provoziert worden, lässt zudem besorgen, dass dem Angeklagten - rechtsfehlerhaft - das Fehlen eines Strafmilderungsgrunds angelastet wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13
    Allein die Diagnose des Sachverständigen ist aber nicht mit einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 1 StR 71/13 und vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Hierfür sind vielmehr - wie oben dargelegt - der Ausprägungsgrad der Störung und ihr Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit entscheidend (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 1 StR 71/13, juris Rn. 6; vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13, BGHR StGB § 20 Wahnvorstellungen 1, juris Rn. 4; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13, juris Rn. 8; Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 58).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

    Hierbei ist zu besorgen, dass die Strafkammer letztlich dem Fehlen eines Strafmilderungsgrundes strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (s. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Motiv 2 Rn. 17; Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge,

    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 481/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies allein vermag indes das Vorliegen eines Eingangsmerkmals des § 20 StGB nicht zu belegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. November 2004 aaO; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13).
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