Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6219
BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19 (https://dejure.org/2020,6219)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2020 - 2 StR 517/19 (https://dejure.org/2020,6219)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 2 StR 517/19 (https://dejure.org/2020,6219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO; § 74 Abs. 1 StGB
    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der Strafzumessung und Erwähnung in den Urteilsgründen); Einziehung von Tatmitteln (Charakter als Nebenstrafe, Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 74f StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

  • rewis.io

    Berücksichtigung der Sicherstellung der zum Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmittel im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung der Sicherstellung der zum Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmittel im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 146
  • StV 2020, 369 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unbeträchtlichem Wert entzogen, ist dies als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, juris Rn. 4 mwN siehe auch SSW-StGB/Heine, 4. Aufl., § 74 Rn. 3).

    a) Bereits der Wegfall des Strafausspruchs führt - unbeschadet fehlender Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 74f StGB - zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung des zur Tatbegehung genutzten PKW; denn diese steht mit der Bemessung der Strafe - wie beschrieben - in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 31.01.2017 - 2 StR 413/16

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Strafkammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147 und vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13

    Fehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Gewinnstreben und

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Strafkammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147 und vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Strafkammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147 und vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe;

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Es hat dabei zwar grundsätzlich bedacht, dass eine Maßnahme nach dieser Vorschrift den Charakter einer Nebenstrafe hat und damit eine Strafzumessungsentscheidung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 522/18, StV 2019, 739).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 ? 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Der Senat schließt aus, dass dem gebrauchten Laptop (ohne Festplatte) ein beträchtlicher Wert zukommt, dessen Entziehung als bestimmender Gesichtspunkt bei der Strafzumessung zu berücksichtigen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 ? 2 StR 517/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Es ist im Gegenteil so, dass die Sicherstellung zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmittel einen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagung einer

    Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823).
  • BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher

    Damit hat die Kammer rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - 1 StR 42/20 - vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 -, NStZ-RR 2020, 146-147; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 -, StV 2019, 325-326, jeweils m.w.N.).

    Außerdem lässt diese Formulierung besorgen, dass das Landgericht entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 2 StR 517/19 - a.a.O.)." Dem schließt sich der Senat an und hebt den Strafausspruch auf, da nicht auszuschließen ist, dass das Landgericht ohne die rechtsfehlerhaften Erwägungen auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte.

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 50/22

    Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Da die Strafzumessung schon unter diesem Gesichtspunkt rechtsfehlerhaft ist, kann der Senat offen lassen, ob die Strafkammer durch ihre weitere Erwägung, der Angeklagte habe "kühl wirtschaftlich kalkulierend aus reinem Gewinnstreben mit Betäubungsmitteln Handel getrieben" ein noch im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit von § 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 1 BtMG liegendes Gewinnstreben strafschärfend herangezogen und damit gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 Rn. 4, NStZ-RR 2020, 146, 147; Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 236; Maier in Weber/Kornprobst/ Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29a Rn. 266 mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Bei diesem Umstand handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachtenden, bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO (vgl. nur Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147 mwN).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 252/23

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als ein bestimmender Strafzumessungsgrund;

    Die Sicherstellung von Betäubungsmitteln ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist und demzufolge in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 525/22; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147 je mwN).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Das Landgericht hat mithin das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Sicherstellung der gehandelten Betäubungsmittel) strafschärfend gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 10; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
  • BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Versicherungsvertreters

    a) Zwar ist die Formulierung bedenklich, wonach dem Angeklagten angelastet wird, dass er nicht aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hat; denn das Fehlen von Strafmilderungsgründen darf dem Angeklagten nicht angelastet werden (vgl. zu dieser Formulierung nur BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146 mwN).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20

    Versuchter Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge

  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht