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   BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09   

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https://dejure.org/2010,4321
BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB; § 33 Abs. 2 BtMG; 73a StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht, den Angeklagten durch die Behandlung zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 141
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2008 - 5 StR 378/08

    Dauer der Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Konkrete Anhaltspunkte für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg (vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - 5 StR 378/08; Fischer StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 19) hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 20.05.2008 - 1 StR 233/08

    Rechtsfehlerhafter Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs (zwingende

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann bestimmt werden, welcher Teil der Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der in § 67 Abs. 5 StGB bezeichnete Zeitpunkt der Halbstrafenentlassung erreicht sein wird (vgl. BGH StV 2008, 638).
  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (zwingende Orientierung an einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann bestimmt werden, welcher Teil der Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der in § 67 Abs. 5 StGB bezeichnete Zeitpunkt der Halbstrafenentlassung erreicht sein wird (vgl. BGH StV 2008, 638).
  • BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01

    Verfall von Wertersatz bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Etwas;

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (vgl. BGH StV 2002, 260).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Das Verschlechterungsverbot gilt auch für die Verfallsvorschriften (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229 und vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29) und bewirkt, dass die Maßnahme im Falle einer Anordnung nicht über den ursprünglichen Gegenstand hinaus erweitert werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 und vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 21; BeckOK StPO/Wiedner, 29. Ed., § 358 Rn. 24).

    Das Entfallen der Wertgrenze für die Vermögensabschöpfung, die dem Angeklagten im ersten Rechtsgang als Begünstigung gewährt worden war, stellt aber nach der gebotenen faktischen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07, StraFo 2007, 510) eine den Angeklagten - je nach volatiler Entwicklung der Bitcoins - möglicherweise ungleich stärker belastende und damit schwerere Rechtsfolge dar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207 und vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466).

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Eine ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73a StGB ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Eine ersatzweise Einziehung des Wertes als Tatertrag nach §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB ist dabei, weil Tatmittel beziehungsweise Tatobjekt, nach alter wie neuer Rechtslage nicht zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, juris Rn. 29; vom 1. Februar 2011 - 4 StR 454/10, juris Rn. 4; Senat, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist deshalb jedenfalls in Fällen, in denen sich dies angesichts der Feststellungen nicht von selbst versteht, die Darlegung im Urteil, dass sich unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums seiner Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12) in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkret zu benennende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48; vom 16. September 2008 - 5 StR 378/08; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141; sowie vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    c) Angesichts dieser durchgreifenden Rechtsfehler kann es dahinstehen, ob das Urteil zudem darauf beruht, dass Landgericht die Einziehungsentscheidung rechtsfehlerhaft (auch) auf die ausschließlich für Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (z.B. gehandelte Betäubungsmittel) geltende Ermessensvorschrift des § 33 BtMG gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 25, § 74 Rn. 17).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 37/20

    Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte)

    Bei den vom Angeklagten "erlangten' Betäubungsmitteln handelt es sich nicht um Taterträge im Sinne der §§ 73, 73c StGB, sondern um Tatobjekte gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB (Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 70, 326; KPV BtMG/Volkmer, 9. Aufl., § 33 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Entsprechend vermag auch die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Damit scheidet auch die ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB aus, die nur an Stelle des Verfalls in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2002, 118 f.; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. st. Rspr. vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73 mwN; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 454/10

    Vorrang der Einziehung von Betäubungsmitteln gegenüber dem Verfall

  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 467/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung im Urteil)

  • OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23

    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

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