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   BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20   

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https://dejure.org/2020,18784
BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18784)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - 2 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18784)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 StR 52/20 (https://dejure.org/2020,18784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 213 Alt. 2 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB, § 49 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ; Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 ; StGB § 21 ; StGB § 22
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - oder nach § 49 StGB gemilderter Regelstrafrahmen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.1987 - 3 StR 341/87

    Erfordernis des Anstellens einer Gesamtwürdigung für die Frage der Anwendung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20
    Es hat aber in einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob es den nach § 49 StGB gemilderten Regelstrafrahmen oder denjenigen eines minder schweren Falls anwendet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR StGB § 1 Strafrahmenwahl 4; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933 mwN).
  • BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15

    Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20
    Das Tatgericht ist zwar bei der Strafrahmenwahl nicht verpflichtet, den jeweils für den Angeklagten günstigeren Strafrahmen zugrunde zu legen; es unterliegt vielmehr seiner pflichtgemäßen Entscheidung, welchen Strafrahmen es wählt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 2 StR 52/20
    Bei der Strafrahmenwahl hat es angenommen, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkte, wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit und "erst unter weiterer Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB' von einem minder schweren Fall im Sinne des § 213 Alt. 2 StGB auszugehen sei (zur Prüfungsreihenfolge vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271).
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