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   BGH, 01.03.2012 - 2 StR 522/11   

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https://dejure.org/2012,7527
BGH, 01.03.2012 - 2 StR 522/11 (https://dejure.org/2012,7527)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2012 - 2 StR 522/11 (https://dejure.org/2012,7527)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2012 - 2 StR 522/11 (https://dejure.org/2012,7527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. der Schuldigkeit des Angeklagten der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. der Schuldigkeit des Angeklagten der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02

    Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 2 StR 522/11
    Als unvertretbar und daher objektiv willkürlich (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 592/02; Meyer-Goßner, StPO 54. Auflage 2011, § 54 GVG Rn. 10) kann die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer, die Schöffin von ihrem Schöffenamt zu entbinden, jedoch noch nicht gewertet werden.
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den

    Soweit sich die Angaben des Hilfsschöffen auf die im Vermerk wiedergegebenen Umstände beschränkt haben sollten, hätte es deshalb im konkreten Fall das Recht auf den gesetzlichen Richter erfordert, insoweit bei diesem nachzufragen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 54 GVG, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 StR 522/11) und eine Entscheidung unter Berücksichtigung weiterer ermittelter Umstände zu treffen.
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