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   BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15   

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BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15 (https://dejure.org/2016,52687)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 2 StR 522/15 (https://dejure.org/2016,52687)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 2 StR 522/15 (https://dejure.org/2016,52687)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Nötigung eines Rauschgifthändlers zur Herausgabe von Drogen

  • IWW

    § 132 GVG, §§ 55, 53 Abs. 2 StGB, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; Feststellung der Schuldigkeit einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Schwere räuberische Erpressung: Nötigung eines Rauschgifthändlers zur Herausgabe von Drogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; Feststellung der Schuldigkeit einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de

    GVG § 132 ; StGB § 253 Abs. 1
    Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; Feststellung der Schuldigkeit einer besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Schwere räuberische Erpressung: Nötigung eines Rauschgifthändler zur Herausgabe von Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressung eines Dealers - oder: was interessiert uns unsere Entscheidung von vor 6 Monaten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 111
  • JR 2018, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Auffassung des Senats (BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 mwN; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72; Senat, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    "Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richtet sich nicht gegen das Vermögen des Geschädigten und erfüllt daher nicht den Tatbestand der Erpressung.' Jedoch hindert ein solches Anfrageverfahren nach § 132 GVG nicht eine Sachentscheidung auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Zwar hat der erkennende Senat - in anderer Besetzung - in der Sache 2 StR 335/15 mit Beschluss vom 1. Juni 2016 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und, verbunden mit einer Anfrage an die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs, ob an bisheriger Rechtsprechung festgehalten werde, ausgeführt, er beabsichtige zu entscheiden:.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Auffassung des Senats (BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 mwN; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72; Senat, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 28.10.2009 - 2 StR 351/09

    Fahrerlaubnissperre (Aufrechterhaltung der Sperre; Ende der Sperrfrist;

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Zwar hat das Landgericht im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§§ 55, 53 Abs. 2 StGB) nicht bedacht, dass die im Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2014 - 971 Cs 860 Js 33305/14 - enthaltenen Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Einziehung des Führerscheins bereits vollstreckt sind; ihrer Aufrechterhaltung bedurfte es daher - anders als hinsichtlich der isolierten Fahrerlaubnissperre, die zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch nicht abgelaufen war - nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 264/09 und vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 86b).
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 264/09

    Rechtsfehlerhafte Aufrechterhaltung der Sperre nach § 69a StGB

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Zwar hat das Landgericht im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§§ 55, 53 Abs. 2 StGB) nicht bedacht, dass die im Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2014 - 971 Cs 860 Js 33305/14 - enthaltenen Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Einziehung des Führerscheins bereits vollstreckt sind; ihrer Aufrechterhaltung bedurfte es daher - anders als hinsichtlich der isolierten Fahrerlaubnissperre, die zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch nicht abgelaufen war - nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 264/09 und vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 86b).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Auffassung des Senats (BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 mwN; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72; Senat, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Der erkennende Senat sieht von einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen ab und hält ebenfalls an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. auch Senat, Urteile vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264, und vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111 f.).

    Auch hinsichtlich solcher Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann unbeschadet ihrer Bemakelung, eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die mit Beschluss des 2. Strafsenats vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15, NStZ 2016, 596) formulierte Anfrage dadurch Erledigung gefunden hat, dass der anfragende Senat mit Urteilen vom 22. September 2016 (2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) und vom 7. Dezember 2016 (2 StR 522/15) zu seiner früheren Rechtsauffassung zurückgekehrt ist (vgl. Mosbacher, JuS 2017, 127, 129 ff.).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15

    Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten

    Auch an Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann - unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung - eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18

    Springmesser als verbotener Gegenstand

    b) Der Schuldspruch war entsprechend zu ändern (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, juris; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

    Wer unter Einsatz einer Waffe einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, juris Rn. 20; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21

    Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit,

    Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).
  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 80/17

    Aufhebung eines Urteils bzgl. der Aufrechterhaltung einer Entziehung der

    Jedoch hat das Landgericht im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht bedacht, dass die im Strafbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 8. August 2016 enthaltenen Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Einziehung des Führerscheins bereits vollstreckt sind; ihrer Aufrechterhaltung bedurfte es daher - anders als hinsichtlich der angeordneten Sperrfrist, die zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch nicht abgelaufen war - nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 264/09 und vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, juris Rn. 17).
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