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   BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14   

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https://dejure.org/2015,20559
BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14 (https://dejure.org/2015,20559)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2015 - 2 StR 526/14 (https://dejure.org/2015,20559)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 2 StR 526/14 (https://dejure.org/2015,20559)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Richterablehnung in Strafsachen: Befangenheit eines Strafkammervorsitzenden bei Fragen zu Strafmaßvorstellungen des Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung an eine Auskunftsperson und vor Ende der Beweisaufnahme

  • IWW

    § 338 Nr. 3 StPO, § 24 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafurteils aufgrund eines nichtberücksichtigten Befangenheitsantrags gegenüber dem vorsitzenden Richter

  • rewis.io

    Richterablehnung in Strafsachen: Befangenheit eines Strafkammervorsitzenden bei Fragen zu Strafmaßvorstellungen des Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung an eine Auskunftsperson und vor Ende der Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 3
    Aufhebung eines Strafurteils aufgrund eines nichtberücksichtigten Befangenheitsantrags gegenüber dem vorsitzenden Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mithäftling als Spitzel - und die Befangenheit des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 217
  • StV 2015, 737
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14
    Dies käme nur in Betracht, wenn gerade durch diese Erklärung der Eindruck einer möglichen Befangenheit beseitigt würde (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14
    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 24, 336, 338; 48, 4, 8; st. Rspr.).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14
    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 24, 336, 338; 48, 4, 8; st. Rspr.).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Bringt eine von dieser Vorschrift erfasste Person durch Äußerungen oder sonstige Umstände zum Ausdruck, dem Angeklagten nicht (mehr) unbefangen gegenüberzustehen und von dessen Schuld bereits vor dem formalen Schuldspruch überzeugt zu sein (zum Maßstab Cirener in BeckOK StPO, 25. Edition, § 24 Rn. 5 sowie BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 2 StR 526/14, NStZ 2016, 217, 218), eröffnet dies dem Angeklagten die Möglichkeit der Ablehnung des Äußernden wegen Befangenheit.
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