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BGH, 09.02.1966 - 2 StR 528/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen falscher Namensangabe - Verjährung der Strafverfolgung - Maßgeblichkeit der Verfügungen des Richters für die Frage der Verjährungsunterbrechung - Verjährungsunterbrechung durch Vollzug einer richterlichen Anordnung - Lauf der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 21, 25
- NJW 1966, 893
- DB 1966, 819
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 172/61
Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 528/65
Wesen und Rechtsfolgen der Verfolgungsverjährung, die ein unbedingtes Verfahrenshindernis schafft, nötigen, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, zu einer engen Auslegung des § 68 StGB (vgl. u.a. BGHSt 16, 193, 196) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 172/61] [BGH 16.08.1961 - StR 4 172/61]. - RG, 25.05.1883 - 982/82
Ist bei Übertretungen die Strafverfolgung verjährt, wenn der Verhandlungstermin …
Auszug aus BGH, 09.02.1966 - 2 StR 528/65
Hingegen hat das Reichsgericht bereits in der Entscheidung RGSt 8, 310 ausgesprochen, daß auch bei richterlichen Verfügungen, denen eine in der Zukunft sich äußernde Wirksamkeit innewohne, für die Frage der Verjährungsunterbrechung nur die Verfügung selbst maßgebend sei.
- BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72
Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen …
Die Handlung braucht, um wirksam zu werden, nicht nach außen in Erscheinung zu treten oder zur Kenntnis des Beschuldigten zu gelangen (BGHSt 21, 25;… LK 9. Aufl. § 68 StGB Rdn. 6, 7;… Schönke/Schröder StGB 16. Aufl. § 68 Rdn. 9).Sowohl hinsichtlich der Unterbrechungswirkung als auch für den Zeitpunkt des Verjährungseintritts kommt es auf die richterliche Anordnung der Maßnahme an und nicht darauf, wann sie ausgeführt worden ist (BGHSt 21, 25, 26 [BGH 09.02.1966 - 2 StR 528/65]/27).
- BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
Rechtsmittel
Dabei kann davon ausgegangen werden, daß der Vorsitzende die Übersendung der Akten angeordnet hat (vgl. dazu BGHSt 21, 25).