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   BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09   

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https://dejure.org/2010,1893
BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1, 2 StPO
    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (substantiiert dargelegte methodische Mängel des vorbereitenden Erstgutachtens; erforderliche eigene Sachkunde; Bedeutungslosigkeit)

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 4 Satz 1, 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 S 1 StPO, § 244 Abs 4 S 2 StPO, § 267 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen Mängeln eines Erstgutachtens unter Verweis auf eigene tatrichterliche Sachkunde; Zugrundelegung eines von der Verteidigung substantiiert als fehlerhaft ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Beweisantrag auf Einholung eines zweiten Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1, 2
    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen Mängeln eines Erstgutachtens unter Verweis auf eigene tatrichterliche Sachkunde; Zugrundelegung eines von der Verteidigung substantiiert als fehlerhaft ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitgutachten oder die eigene Sachkunde des Gerichts?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 5
  • NJW 2010, 1214
  • NStZ 2010, 405
  • NStZ 2010, 586 (Ls.)
  • StV 2011, 713
  • AnwBl 2010, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Wenn die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens mit eigener, auch durch den ersten Sachverständigen vermittelter Sachkunde begründet worden ist, ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, sich mit den im Antrag erhobenen Beanstandungen gegen das Erstgutachten im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5, 8 f.).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 119/22

    Revisionsbegründung (Unzulässigkeit: Angriffsrichtung nicht eindeutig erkennbar);

    Das Verständnis des Rügevorbringens wird weiter dadurch erschwert, dass die von der Revision zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5) eine andere Konstellation betraf.
  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Deswegen war es für sie angezeigt, sich in ihrem auf § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützten Ablehnungsbeschluss mit den von der Verteidigung behaupteten Mängeln des Gutachtens auseinanderzusetzen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5).
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