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   BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10   

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https://dejure.org/2010,15538
BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und beendeten Versuch; keine Vorstellung des möglichen Todeseintritts; besonders gefährliche Gewalthandlungen; Grenzen des Zweifelsgrundsatzes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • Wolters Kluwer

    Vorstellung des Täters vom Ausschluss eines Erfolgseintritts als Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

  • rewis.io

    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rewis.io

    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorstellung des Täters vom Ausschluss eines Erfolgseintritts als Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Beendeter Versuch, unbeendeter Versuch und Rücktrittshorizont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein strafbefreiender Rücktritt gegeben ist, darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (vgl. BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein strafbefreiender Rücktritt gegeben ist, darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (vgl. BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach den bisherigen Feststellungen liegt die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch nicht nahe (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Zwar setzt die Annahme eines unbeendeten Versuchs gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass auch Umstände festgestellt werden, die im Rahmen der Gesamtwürdigung die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung der Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

    Soweit das Landgericht darüber hinaus schon bei der Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch auf den Grundsatz in dubio pro reo zurückgreift, begegnet auch dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Zwar setzt die Annahme eines unbeendeten Versuchs gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung der Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlags in Tateinheit mit

    Obschon ein beendeter Versuch bereits anzunehmen ist, wenn sich ein Täter nach der letzten Ausführungshandlung - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (s. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209), lassen sich diese Voraussetzungen nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen, die sich nicht zu inneren Umständen des Angeklagten nach den Tathandlungen verhalten.
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).
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