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   BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86   

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BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86 (https://dejure.org/1986,3099)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1986 - 2 StR 537/86 (https://dejure.org/1986,3099)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86 (https://dejure.org/1986,3099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen Diebstahls - Abgrenzung von Wegnahme und Vermögensverfügung - Abgrenzung von Wegnahme und Vermögensverfügung nach der Willensrichtung des Tatopfers - Abgrenzung von Wegnahme und Vermögensverfügung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach Fälle entschieden, in denen das Verhalten des Täters trotz eines Nehmens der Sache als Betrug wie auch umgekehrt trotz eines Gebens als Diebstahl beurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1983, 2827; BGH MDR 1968, 772; BGH GA 1966, 199).

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).

  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Erforderlichkeit der Belehrung

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach Fälle entschieden, in denen das Verhalten des Täters trotz eines Nehmens der Sache als Betrug wie auch umgekehrt trotz eines Gebens als Diebstahl beurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1983, 2827; BGH MDR 1968, 772; BGH GA 1966, 199).

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß eine Wegnahme leicht zu transportierender und zu verbergender Sachen wie Schmuck, Geld und dergleichen bereits beim Ergreifen und Festhalten der Sache vollendet sein kann (BGHSt 23, 254; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81;Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß eine Wegnahme leicht zu transportierender und zu verbergender Sachen wie Schmuck, Geld und dergleichen bereits beim Ergreifen und Festhalten der Sache vollendet sein kann (BGHSt 23, 254; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81;Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß eine Wegnahme leicht zu transportierender und zu verbergender Sachen wie Schmuck, Geld und dergleichen bereits beim Ergreifen und Festhalten der Sache vollendet sein kann (BGHSt 23, 254; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81;Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62
    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Ob sie vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.; 10 11 12 Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5).

    Der Gewahrsam kann insbesondere in Form einer Gewahrsamslockerung fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber zwar eine Wegnahmesicherung aufgegeben hat, gleichwohl aber noch auf die Sache einwirken kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2).

  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Es nimmt nicht in den Blick, dass in Fällen, in denen sich der Täter, eine Sache durch Täuschung verschafft - wie hier unter dem Vorwand, nur ein Telefonat führen zu wollen und das Telefon dann zurückzugeben -, für die Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens maßgebend ist (BGH, Urteile vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212 und vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (BGH, Urteile vom 13. März 1951 - 1 StR 20/51 und vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 120).

    Vollzieht sich der Gewahrsamsübergang mithin in einem mehraktigen Geschehen, so ist die Willensrichtung des Getäuschten in dem Zeitpunkt entscheidend, indem er die tatsächliche Herrschaft über die Sache vollständig verliert (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 2 Ss 415/89, NJW 1990, 923; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).

    Die freiwillige Übertragung von Mitgewahrsam ist jedoch noch keine Vermögensverfügung; sie bewirkt keinen unmittelbaren Vermögensschaden, sondern lediglich eine Gewahrsamslockerung, die darin zu sehen ist, dass sich der Berechtigte der alleinigen Sachherrschaft begeben hat und nicht mehr in demselben Maße auf sie einwirken kann wie zuvor (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - RReg. 2 St 245/91, JR 1992, 519 m. Am. Graul; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 119).

  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 338/20

    Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines

    Wer die tatsächliche Sachherrschaft innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (zum Ganzen: BGH, Urteile vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 23; vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 12. Juni 1968 - 2 StR 106/68, BGHSt 22, 180, 182 f.; vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 171/55, BGHSt 8, 273, 274 f.; Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 2 StR 229/20, NStZ 2021, 42; vom 14. April 2020 - 5 StR 10/20, NStZ 2020, 483; vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5; vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Diese seither gefestigte Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen dahingehend weiterentwickelt, daß für eine Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens, sondern auch die Willensrichtung des Getäuschten maßgebend sei: Betrug liege vor, wenn der Getäuschte aufgrund freier, nur durch Irrtum beeinflußter Entschließung Gewahrsam übertragen wolle und übertrage; Diebstahl sei gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen solle, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2).

    Geht es aber - wie auch hier den Angeklagten - darum, den Gewahrsam ohne Wissen und damit ohne Einverständnis des Getäuschten aufzuheben, liegt nicht Betrug, sondern Diebstahl vor (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 221, 223; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLGSt aaO S. 7; Ruß aaO Rdn. 37 m.w.N.).

  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 154/16

    Diebstahl (Wegnahme: Abgrenzung zum Betrug bei täuschungsbedingter

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/16

    Diebstahl (irrtumsbedingte Gewahrsamslockerung, Abgrenzung zum Betrug; nicht

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (Senat, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16, NStZ 2016, 727 mit Anm. Kulhanek; siehe auch Kudlich, JA 2016, 953; Senat, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2).
  • BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91

    Wechselgeldfalle - Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB

    Der Tatbestand des Betrugs setzt u.a. voraus, dass der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflussten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221, 223; BGH GA 1987, 307).
  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    b) Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen rechtfertigen eine Verurteilung wegen Betruges, denn sie belegen, dass der Geschädigte aufgrund einer freien, nur durch täuschungsbedingten Irrtum beeinflussten Entschließung seinen Gewahrsam an der Uhr auf den Angeklagten übertrug (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensverfügung 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Dass der Kläger bei der Prüfung der Wegnahme im Sinne des § 242 StGB bzw. hier § 249 StGB eine Abgrenzung zur Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB vorgenommen hat, erscheint durchaus sachgerecht, wenn es - wie hier - um die Beurteilung eines Sachverhalts geht, in dem der Täter sich eine Sache auch durch Täuschung verschafft hat (vgl. etwa zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug in einem solchen Fall BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86 -, juris Rn. 4, in dem die Begriffe der Wegnahme und der Vermögensverfügung einander gegenübergestellt werden).
  • OLG Oldenburg, 29.01.2024 - 1 ORs 258/23

    Totenruhe; Leichnam; Asche; Kremation; Schmuckurne; Totensorge; Mitgewahrsam;

    Findet der Ausschluss des Berechtigten von der faktischen Sachherrschaft ohne oder gegen dessen Willen statt, liegt Wegnahme vor (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1986, 2 StR 537/86 , bei juris Rz. 5).
  • BGH, 03.05.2002 - 2 StR 133/02

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Tenorierung); (fahrlässige) Körperverletzung

  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09

    Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens;

  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/17

    Verkehrsfähige Betäubungsmittel, Tatobjekt, Diebstahl

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