Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,964
BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82 (https://dejure.org/1983,964)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 StR 543/82 (https://dejure.org/1983,964)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82 (https://dejure.org/1983,964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers - Enttarnung von Vertrauenspersonen und dadurch begründete erhebliche Gefährdung durch deren Vernehmung als Zeugen - Verlesung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 96, 223, § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 290
  • NJW 1983, 1572
  • MDR 1983, 682
  • StV 1983, 225
  • JR 1983, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82
    Das Gericht hätte deshalb erneut an den Minister herantreten und ihn unter Hinweis auf die Anfechtbarkeit seiner bisherigen Stellungnahmen um eine Entscheidung ersuchen müssen, die dem Anspruch des Angeklagten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren gerecht wird (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81], insbes. 278 bis 290; BGH, Urteil vom 5. November 1982 - 2 StR 250/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82
    Das Gericht hätte deshalb erneut an den Minister herantreten und ihn unter Hinweis auf die Anfechtbarkeit seiner bisherigen Stellungnahmen um eine Entscheidung ersuchen müssen, die dem Anspruch des Angeklagten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren gerecht wird (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81], insbes. 278 bis 290; BGH, Urteil vom 5. November 1982 - 2 StR 250/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auch eine Beweisaufnahme unter optischer oder akustischer Abschirmung eines Zeugen, sieht das geltende Recht (entgegen Rebmann NStZ 1982, 315, 318 ff; ebenso BGHSt 3 148, 156; 31, 290, 293; offen gelassen in BGH NStZ 1982, 42 ) nicht vor.
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 31, 290, 294 [BGH 16.03.1983 - 2 StR 543/82] vertreten; davon abzugehen besteht kein Anlaß.
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

    Auch hat sich der Angeklagte noch während des Laufes der hier maßgeblichen Fristen um die Beiordnung eines neuen (Pflicht-) Verteidigers bemüht; er kann mithin nicht mit Erfolg darauf verwiesen werden, er hätte sein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts B. anbringen können (BGH StV 1983, 225; BGH bei Spiegel DAR 1986, 202; vgl. aber auch OLG Düsseldorf StV 1984, 327).
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Dabei kann dahinstehen, ob die im Fernschreiben des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vom 24. September 1982 angeführten Gründe einen Ausschluß der Angeklagten bei der Vernehmung des Zeugen G. rechtfertigen könnten (vgl. BGH NJW 1983, 1572 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84

    Strafverfahren - Ausschluß der Öffentlichkeit - Gefährdung der öffentlichen

    Der Zeuge war auch optisch abgeschirmt; es war zudem Vorsorge dafür getroffen, daß die Gefahr der Identifizierung von Stimme und Sprache (vgl. BGHSt 31, 290 [293]) fernlag.
  • LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000

    Zeugenschaftliche Vernehmung eines Minderjährigen und seiner

    Die Kammer hat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 464, 465 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1983, 1572, 1573 [BGH 16.03.1983 - 2 StR 543/82]; BGH NStZ 2000, 265, 266 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) das Ministerium für Inneres und Sport auf ihre Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der ausgesprochenen Sperrerklärung hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht