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   BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15   

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https://dejure.org/2016,8758
BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15 (https://dejure.org/2016,8758)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 StR 544/15 (https://dejure.org/2016,8758)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 StR 544/15 (https://dejure.org/2016,8758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 63 StGB
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 63 StGB, §§ 242 Abs. 1, 252, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Tätervorstellung beim Einsatz eines Messers bei einem räuberischen Diebstahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Tätervorstellung beim Einsatz eines Messers bei einem räuberischen Diebstahl

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StPO § 261
    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Tätervorstellung beim Einsatz eines Messers bei einem räuberischen Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - wegen fehlender Kritikfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 -, juris, Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 337 Rn. 26 ff.; Gericke, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 29, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 -, juris Rn. 4 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen;

    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Mit Beschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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