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   BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18   

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https://dejure.org/2019,18613
BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,18613)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,18613)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2019 - 2 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,18613)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Rüge einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen Nichtbeendigung ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand g...

  • rewis.io

    Berücksichtigung eines rechtskräftig angeordneten Berufsverbots bei Legalprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Rüge einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen Nichtbeendigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Maßgeblicher Prognosezeitpunkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - und die Legalprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 242
  • StV 2019, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2016 - 5 StR 425/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer günstigen Legalprognose bei Versagung der

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    Denn Zeiten längerer Straffreiheit zwischen Tat und Aburteilung sind als "Verhalten nach der Tat' - neben den vom Landgericht zu Recht in den Blick genommenen aktuellen Lebensumständen des Angeklagten - bedeutsame Prognoseindizien im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 5 StR 425/16; Senat Beschluss vom 8. Februar 2012 - 2 StR 136/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen einer Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist der der jetzigen Entscheidung (vgl. BGH, NJW 2003, 2841), nicht derjenige eines länger zurückliegenden Ereignisses oder einer vorangegangenen Entscheidung.
  • BGH, 13.10.2015 - 1 StR 416/15

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung (besondere

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    Hinzu kommt, dass die Strafkammer weitere Aspekte, die in die insoweit vorzunehmende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit einzubeziehen waren, nicht in den Blick genommen hat, etwa den erheblichen Abstand zwischen Tat und Aburteilung (vgl. BGHR, StGB § 56 Abs. 2 Besondere Umstände 13; BGH, NStZ 2009, 441) oder eine überlange Verfahrensdauer (BGH, NStZ-RR 2016, 9).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    Zudem kann auch die (mögliche) Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, für die Beurteilung, ob "besondere Umstände' vorliegen, von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    So wie mit einer Bewährungsaussetzung verbundene flankierende Maßnahmen die Voraussetzungen für eine günstige Legalprognose schaffen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 445/14, NStZ-RR 2015, 107 f.), kann sich auch aus einem (angeordneten) Berufsverbot eine günstige Prognose ergeben (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 216): Dies gilt insbesondere dann, wenn sich - wie offenbar hier - keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass der Angeklagte das Berufsverbot missachtet, und die ansonsten negative Legalprognose Verhalten im Zusammenhang mit vom Berufsverbot erfassten Tätigkeiten betrifft.
  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 136/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung (nicht

    Auszug aus BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18
    Denn Zeiten längerer Straffreiheit zwischen Tat und Aburteilung sind als "Verhalten nach der Tat' - neben den vom Landgericht zu Recht in den Blick genommenen aktuellen Lebensumständen des Angeklagten - bedeutsame Prognoseindizien im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 5 StR 425/16; Senat Beschluss vom 8. Februar 2012 - 2 StR 136/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    Denn für die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Prognose kommt es gerade auf den Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung an (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 = NStZ-RR 2019, 242 = StraFo 2019, 338 = StV 2019, 734 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 35).

    Denn in die gebotene Gesamtschau wären auch die erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im allgemeinen und vor allem die hieraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf die Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB im besonderen einzubeziehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 a.a.O.; 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559; 23.01.2018 - 3 StR 654/17 = NStZ-RR 2018, 105; 10.05.2016 - 4 StR 25/16 = StraFo 2016, 425; BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34; StV 2022, 27 = VerkMitt 2021, Nr. 22).

  • BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche

    Die Strafkammer verneint allein unter Hinweis auf den Unrechts- und Schuldgehalt der gefährlichen Körperverletzung das Vorliegen besonderer Umstände, ohne eine Reihe von relevanten Aspekten, die sich nach den Urteilsfeststellungen geradezu aufdrängen, zu berücksichtigen und in eine Gesamtabwägung (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 = NStZ-RR 2019, 242 = StraFo 2019, 338 = StV 2019, 734 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 35) einzustellen.
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