Rechtsprechung
BGH, 03.02.2010 - 2 StR 550/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 227 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 213 StGB
Anforderungen an den minder schweren Fall bei der Körperverletzung mit Todesfolge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 213 Alt 1 StGB, § 227 Abs 2 StGB
Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge - Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falls der Körperverletzung mit Todesfolge bei Vorliegen eines Milderungsgrundes aufgrund der alkoholbedingten Steuerungsunfähigkeit des Täters
- rewis.io
Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge
- ra.de
- rewis.io
Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 213 Alt. 1; StGB § 227 Abs. 2
Annahme eines minder schweren Falls der Körperverletzung mit Todesfolge bei Vorliegen eines Milderungsgrundes aufgrund der alkoholbedingten Steuerungsunfähigkeit des Täters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 24.07.2009 - 120 Js 57075/08
- BGH, 03.02.2010 - 2 StR 550/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 206
- NStZ-RR 2011, 36
Wird zitiert von ... (2)
- LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11
Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe
Die Kammer hat dabei nicht übersehen, dass die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 227 Abs. 2 StGB nicht voraussetzt, dass der Tat ein außergewöhnlicher Streit vorangegangen ist (BGH NStZ-RR 2010, 206). - KG, 12.04.2012 - 121 Ss 57/12
Berechnung der Blutalkoholkonzentration
Führen Angaben, für deren Richtigkeit es keine Beweise gibt, rechnerisch zu medizinisch unrealistischen Werten oder sind sie mit dem erwiesenen Verhalten nicht vereinbar, so darf der Tatrichter sie nicht ohne Weiteres als insgesamt unbrauchbar verwerfen, sondern hat eine Kontrollberechnung mit dem höchstmöglichen Abbauwert vorzunehmen und zusätzlich vom höchstmöglichen Resorptionsdefizit von 30 % auszugehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 StR 550/09 - = NStZ-RR 2010, 206, vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07 - = NStZ-RR 2008, 70 und vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - = NStZ-RR 1997, 33).