Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50473
BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15 (https://dejure.org/2016,50473)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2016 - 2 StR 556/15 (https://dejure.org/2016,50473)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2016 - 2 StR 556/15 (https://dejure.org/2016,50473)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages: Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Benennung anhand seines Spitznamens und Nichterscheinens des ermittelten Zeugen in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen in einem Strafverfahren

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrages: Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Benennung anhand seines Spitznamens und Nichterscheinens des ermittelten Zeugen in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen in einem Strafverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen in einem Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Beweisantrages: Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Benennung anhand seines Spitznamens und Nichterscheinens des ermittelten Zeugen in der Hauptverhandlung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ist der nicht erschienene Zeuge wirklich unerreichbar?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht erschiene Zeuge - und seine angebliche Unerreichbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag - und die Bezeichnung des Zeugen mit seinem Spitznamen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein einmal nicht erschienener Zeuge ist nicht gleich unerreichbar - Ablehnung des Beweisantrags ist rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein einmal nicht erschienener Zeuge ist nicht unerreichbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 790
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86

    Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht -

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15
    Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechen, zu dessen Beibringung erfolglos geblieben sind und keine begründete Aussicht besteht, es in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; st. Rspr.).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15
    Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechen, zu dessen Beibringung erfolglos geblieben sind und keine begründete Aussicht besteht, es in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; st. Rspr.).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    aa) Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120; vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83, BGHSt 32, 68, 73; vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15; st. Rspr.).
  • BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung

    Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15 Rn. 11 und vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 13 jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Es besteht auch keine begründete Aussicht, den Zeugen in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15, juris Rn. 11).
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