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   BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11   

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https://dejure.org/2012,9121
BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11 (https://dejure.org/2012,9121)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 StR 561/11 (https://dejure.org/2012,9121)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11 (https://dejure.org/2012,9121)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 StGB, § 178 Abs 1 StGB, § 182 StGB, § 223 StGB, §§ 223 ff StGB
    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang mit einer Körperverletzung; Annahme einer natürlichen Handlungseinheit; Unwirksamkeit der Verfahrensbeschränkung; Abgrenzung zwischen sexualbezogenen und sexuell ambivalenten Handlungen

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft zwecks Erreichung einer Verurteilung auch wegen eines Verbrechens des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Sexuelle Misshandlung einer zwecks Antretung einer Au-Pair-Stelle eingereisten jungen mittelosen Frau; Einnahme von ...

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang mit einer Körperverletzung; Annahme einer natürlichen Handlungseinheit; Unwirksamkeit der Verfahrensbeschränkung; Abgrenzung zwischen sexualbezogenen und sexuell ambivalenten Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision der Staatsanwaltschaft zwecks Erreichung einer Verurteilung auch wegen eines Verbrechens des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Sexuelle Misshandlung einer zwecks Antretung einer Au-Pair-Stelle eingereisten jungen mittelosen Frau; Einnahme von ...

  • rechtsportal.de

    Revision der Staatsanwaltschaft zwecks Erreichung einer Verurteilung auch wegen eines Verbrechens des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Sexuelle Misshandlung einer zwecks Antretung einer Au-Pair-Stelle eingereisten jungen mittelosen Frau; Einnahme von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 335
  • NStZ-RR 2013, 10
  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Insoweit reicht es aus, wenn sich der Täter der Sexualbezogenheit seines Handelns bewusst ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 6; BGH NStZ-RR 2008, 339, 340; Laufhütte/Roggenbuck in LK 12. Aufl. § 184g Rn. 8).

    Selbst wenn man insoweit lediglich von sexuell ambivalenten Handlungen ausgehen und deshalb eine sexuelle Absicht des Täters verlangen würde (BGH NStZ-RR 2008, 339, 340; vgl. auch Fischer aaO § 184g Rn. 4a; Hörnle in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 184g Rn. 4; Perron/Eisele in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 184g Rn. 9 jew. mwN auch zur Gegenansicht), trägt die Begründung des Landgerichts nicht.

  • BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Dabei kann dahinstehen, ob - wofür einiges spricht - nicht schon das Legen des ersten und zweiten Blasenkatheters jeweils eine von der erschlichenen Einwilligung der Geschädigten nicht gedeckte körperliche Misshandlung beinhaltete (vgl. BGHSt 16, 309, 310; BGH NStZ 2004, 442).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Zwischen Dauerdelikten und anderen Straftaten, die während des Dauerzustands begangen werden, kann zwar Tateinheit bestehen, wenn sich die Ausführungshandlungen wenigstens in einem für die jeweilige Tatbestandserfüllung notwendigen Teil decken, also die zur Verwirklichung des einen Tatbestands beitragende Handlung zugleich der Begründung oder Aufrechterhaltung des durch das Dauerdelikt geschaffenen rechtswidrigen Zustandes dient (BGHSt 18, 29, 31; 29, 184, 186; 31, 29, 30; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 52 Rn. 23; v. Heintschel-Heinegg in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 52 Rn. 91 ff. jew. mwN).
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79

    Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Zwischen Dauerdelikten und anderen Straftaten, die während des Dauerzustands begangen werden, kann zwar Tateinheit bestehen, wenn sich die Ausführungshandlungen wenigstens in einem für die jeweilige Tatbestandserfüllung notwendigen Teil decken, also die zur Verwirklichung des einen Tatbestands beitragende Handlung zugleich der Begründung oder Aufrechterhaltung des durch das Dauerdelikt geschaffenen rechtswidrigen Zustandes dient (BGHSt 18, 29, 31; 29, 184, 186; 31, 29, 30; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 52 Rn. 23; v. Heintschel-Heinegg in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 52 Rn. 91 ff. jew. mwN).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Zwischen Dauerdelikten und anderen Straftaten, die während des Dauerzustands begangen werden, kann zwar Tateinheit bestehen, wenn sich die Ausführungshandlungen wenigstens in einem für die jeweilige Tatbestandserfüllung notwendigen Teil decken, also die zur Verwirklichung des einen Tatbestands beitragende Handlung zugleich der Begründung oder Aufrechterhaltung des durch das Dauerdelikt geschaffenen rechtswidrigen Zustandes dient (BGHSt 18, 29, 31; 29, 184, 186; 31, 29, 30; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 52 Rn. 23; v. Heintschel-Heinegg in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 52 Rn. 91 ff. jew. mwN).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Deren Begehung ist vielmehr bereits mit der Herbeiführung des vom jeweiligen Tatbestand umschriebenen Zustandes beendet (vgl. BGH NJW 1983, 1745, 1746; Fischer StGB 59. Aufl. Vor § 52 Rn. 58; v. Heintschel-Heinegg aaO § 52 Rn. 28).
  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Insoweit reicht es aus, wenn sich der Täter der Sexualbezogenheit seines Handelns bewusst ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 6; BGH NStZ-RR 2008, 339, 340; Laufhütte/Roggenbuck in LK 12. Aufl. § 184g Rn. 8).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Der Begriff der natürlichen Handlungseinheit setzt voraus, dass der Handelnde den auf die Erzielung eines Erfolges in der Außenwelt gerichteten einheitlichen Willen durch eine Mehrheit gleichgearteter Akte betätigt und diese einzelnen Betätigungsakte aufgrund ihres räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs objektiv erkennbar derart zusammengehören, dass sie nach der Auffassung des Lebens eine Handlung bilden (st. Rspr. vgl. BGHSt 41, 368; 43, 312, 315; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluss, einheitlicher 4, 6, 12 sowie Fischer aaO Vor § 52 Rn. 3; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 10; v. Heintschel-Heinegg aaO § 52 Rn. 55).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Ein Zusammentreffen nur im subjektiven Bereich genügt demgegenüber nicht (BGHSt 43, 149, 151; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 24; Eschelbach in S/S/W-StGB § 52 Rn. 52).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
    Der Begriff der natürlichen Handlungseinheit setzt voraus, dass der Handelnde den auf die Erzielung eines Erfolges in der Außenwelt gerichteten einheitlichen Willen durch eine Mehrheit gleichgearteter Akte betätigt und diese einzelnen Betätigungsakte aufgrund ihres räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs objektiv erkennbar derart zusammengehören, dass sie nach der Auffassung des Lebens eine Handlung bilden (st. Rspr. vgl. BGHSt 41, 368; 43, 312, 315; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluss, einheitlicher 4, 6, 12 sowie Fischer aaO Vor § 52 Rn. 3; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 10; v. Heintschel-Heinegg aaO § 52 Rn. 55).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00

    Waffenrechtliche Behandlung einer Maschinenpistole

  • BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01

    Wiedereinbeziehung einer ausgeschiedenen Gesetzesverletzung; Geiselnahme im

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    aa) Der danach erforderliche sexuelle Bezug liegt nach ständiger Rechtsprechung zunächst bei Handlungen vor, die bereits objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild die Sexualbezogenheit erkennen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10, 12; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHR StGB § 184g Nr. 1 Sexuelle Handlung 1).

    Ob auch die übrigen, sämtlich medizinisch nicht indizierten Tätigkeiten des Angeklagten bereits objektiv ihre Sexualbezogenheit erkennen ließen (vgl. zum Legen eines Blasen- und Analkatheters BGH, Urteil vom 14. März 2012 -2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10), bedarf keiner Entscheidung.

    Ungeachtet dessen wird die im Angebot einer Gegenleistung liegende Manipulation des Selbstbestimmungsrechts (vgl. BT-Drucks. 12/4584, S. 8) auch nicht dadurch relativiert, dass der Täter noch weitergehend - etwa wie hier durch erfolgreiche Täuschung über seine wahren Absichten (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10) - auf das Vorstellungsbild des Opfers einwirkt.

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Ungeachtet dessen, ob die jeweils ohne einen besonderen situativ bedingten Anlass vorgenommenen Handlungen des Angeklagten in den Fällen 2 ("Umarmung') sowie 3 und 4 der Urteilsgründe (Streicheln des nackten Gesäßes) bereits von ihrem äußeren Erscheinungsbild ihre Sexualbezogenheit erkennen ließen (vgl. zum Legen eines Blasen- und Analkatheters BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10, 12), ergibt sich deren Sexualbezug vorliegend jedenfalls aus der den Angeklagten leitenden Motivation, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, NJW 2016, 2049 mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    a) Eine sexuelle Handlung liegt grundsätzlich vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, BGHR StGB § 184f Sexuelle Handlung 2; vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10, 12 jeweils mwN).

    Selbst wenn man insoweit eine sexuelle Absicht des Täters verlangen würde (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2007 und vom 14. März 2012 aaO), läge diese nach den Feststellungen hier vor, wobei dahinstehen kann, ob bereits das Eincremen des Genitalbereichs und das Eindringen mit Thermometer, Zäpfchen und Daumen in den Körper des Kindes als solches oder erst das spätere Anlegen der Windel zu einer sexuellen Stimulation geführt hat.

  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Ergibt sich hingegen auch unter Würdigung der vorstehend unter 1. a) bb) genannten Umstände keine Klarheit über die ausgeschiedenen Verfahrensteile, ist die Verfahrensbeschränkung nach § 154 Abs. 2 StPO wirkungslos und steht einer Aburteilung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 14. März 2012- 2 StR 561/11 Rn. 17).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    (?) Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen medizinisch indizierte und ärztlich regelrecht durchgeführte Handlungen grundsätzlich als sexuelle Handlungen ausscheiden, hat der Bundesgerichtshof noch nicht abschließend beantwortet (zu § 174 StGB aF ausdrücklich offenlassend BGH, Urteil vom 16. Januar 1959 - 4 StR 444/58, BGHSt 13, 138, 142; zu Scheinuntersuchungen und medizinisch sinnlosen Behandlungen BGH, Urteile vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173; vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 9 Rn. 22).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    Darüber hinaus können auch sog. ambivalente Handlungen, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10, 12; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, NJW 2016, 2049 mwN).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Gleichgültig ist deshalb, ob er die sexuelle Handlung aus Wut, als Akt der Bestrafung, aus Sadismus oder aus anderen Gründen vornimmt (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 9, NStZ-RR 2013, 10, 12).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 481/21

    Begriff der sexuellen Handlung (objektive Kriterien; ambivalente Handlungen;

    Darüber hinaus können äußerlich ambivalente Handlungen dann als sexuelle Handlungen eingeordnet werden, wenn diese zwar für sich betrachtet nicht ohne Weiteres sexualbezogen sind, wohl aber aus der Sicht eines objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt, eine solche sexuelle Intention erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20, StV 2021, 363 Rn. 13; Urteile vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16, juris Rn. 7; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173 Rn. 6; vom 9. Juli 2014 - 2 StR 13/14, BGHSt 59, 263 Rn. 19 f.; vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 9 Rn. 20, 22; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, BGHR StGB § 184 f. Sexuelle Handlung 2 Rn. 9; BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed., § 184h Rn. 3 ff.; LK/Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 ff.; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184h Rn. 6 ff.; SSWStGB/Wolters, 5. Aufl., § 184h Rn. 2; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 184h Rn. 5 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 184h Rn. 3 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Der Senat weist darauf hin, dass für durch Zahlung erledigte, ursprünglich gesamtstrafenfähige Geldstrafen kein Härteausgleich zu gewähren ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11; Fischer, aaO, § 55 Rdn. 21a, jeweils mwN).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Weitergehende Misshandlungen, welche zur Vergewaltigung gemäß § 52 StGB in Tateinheit stünden, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11 -, juris).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20

    Gefährliche Körperverletzung

  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

  • OLG Koblenz, 18.12.2012 - 1 SsBs 91/12

    Überschreitungen der Doppelwochenlenkzeit sowie Tageslenkzeitüberschreitungen und

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