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   BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08   

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https://dejure.org/2008,14473
BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08 (https://dejure.org/2008,14473)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 StR 563/08 (https://dejure.org/2008,14473)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08 (https://dejure.org/2008,14473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2
    Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 190
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2003 - 2 StR 180/03

    Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (Darlegung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08
    Soweit sich der Antrag auf das Adhäsionsverfahren bezieht, fehlt es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 Satz 1, 117 Abs. 2 ZPO; vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 347/17

    Gesonderte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der

    Zwar kann eine Bezugnahme auf die vor dem Landgericht dargelegten wirtschaftlichen Voraussetzungen verbunden mit der Versicherung, dass sich die Verhältnisse nicht verändert haben, ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08, NStZ-RR 2009, 190).
  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 635/11

    Ablehnung eines Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit bei Nichtdarstellung eines

    Der Antrag des Nebenklägers vom 23. Februar 2012 ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08).
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