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   BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10   

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https://dejure.org/2010,18539
BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,18539)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - 2 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,18539)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 (https://dejure.org/2010,18539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Wege der Vollstreckungslösung (gesonderter Angriff; Anforderungen an die erforderliche Verfahrensrüge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen der Vollstreckungslösung bei dem Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Konsequenzen der Vollstreckungslösung bei dem Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Verteidigerfehler? Verfahrensrüge bei verletztem Beschleunigungsgebot nicht ausreichend begründet

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 169
  • NStZ-RR 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.08.2009 - 2 StR 302/09

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat)

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
    Auf seine Revision hatte der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 26. August 2009 (2 StR 302/09) im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
    Dies folgt aus Sinn und Zweck sowie systematischer Stellung der so genannten Vollstreckungslösung, welche die frühere Strafabschlagslösung abgelöst hat (BGHSt 52, 124).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
    Die für die Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2009, 118; NJW 2007, 2647) ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer die die Verzögerung begründenden Tatsachen nur unvollständig mitteilt.
  • BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10

    Fasergutachten (Erörterungspflichten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
    Bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10).
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10
    Die für die Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2009, 118; NJW 2007, 2647) ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer die die Verzögerung begründenden Tatsachen nur unvollständig mitteilt.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Kompensationsentscheidungen ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16; vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    a) In Bezug auf Kompensationsentscheidungen wegen Verfahrensverzögerung hat der Bundesgerichtshof bereits die grundsätzlich bestehende Möglichkeit isolierter Überprüfung anerkannt (siehe nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2; Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Kompensationsentscheidungen ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16; vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Die notwendige Kompensation für rechtsstaatswidrige Verzögerungen des zugrunde liegenden Verfahrens bildet einen eigenständigen, allein an den Maßstäben des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK orientierten Prüfungsvorgang, der Unrecht, Schuld- und Strafhöhe unberührt lässt ( BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 2 StR 563/10 , (juris)).
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

    Die Staatsanwaltschaft wendet sich in ihrer Revisionsbegründung der Sache nach allein gegen die Kompensationsentscheidung des Landgerichts, die grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Ein erklärtes Ziel der Vollstreckungslösung ist es, auf diese Weise in allen Fällen konventionswidriger Verfahrensverzögerungen einen Ausgleich zu ermöglichen (zum Ganzen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 - juris Rdn. 2).

    Zulässig ist danach insbesondere die isolierte Anfechtung einer unterbliebenen Kompensation für eine nach Aufhebung der erstinstanzlichen Verurteilung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 - juris a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Die notwendige Kompensation für rechtsstaatswidrige Verzögerungen des zugrunde liegenden Verfahrens bildet einen eigenständigen, allein an den Maßstäben des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK orientierten Prüfungsvorgang, der Unrecht, Schuld- und Strafhöhe unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Denn bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - und 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof auch die isolierte Anfechtung einer unterbliebenen Kompensation mit der Revision als zulässig erachtet (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).

  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

    Ein erklärtes Ziel der Vollstreckungslösung ist es, auf diese Weise in allen Fällen konventionswidriger Verfahrensverzögerungen einen Ausgleich zu ermöglichen (zum Ganzen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 - juris Rdn. 2).

    Zulässig ist danach insbesondere die isolierte Anfechtung einer unterbliebenen Kompensation für eine nach Aufhebung der erstinstanzlichen Verurteilung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 - juris a.a.O.).

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