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BGH, 11.08.1976 - 2 StR 567/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beachtung von Änderungen des Strafgesetzbuches in der Revision - Zwingende Anwendung der Vorschriften über die Strafmilderung - Fortgesetzte Begünstigung in Tateinheit mit misslungener Anstiftung zum Meineid
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme - …
Zwar ist es dabei nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, daß der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (BGH NJW 1984, 135; BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75;… Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 10 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 249). - BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83
Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns …
Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird, der Vortäter muß aber zumindest geraume Zeit der Bestrafung entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75 - und Beschluß vom 25. Februar 1981 - 4 StR 98/81, beide mitgeteilt bei Holtz in MDR 1981, 631) oder in sonstiger Hinsicht in bezug auf die Strafverfolgung bessergestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82). - BGH, 29.09.1982 - 2 StR 214/82
Nichtberücksichtigung einer möglicherweise eingetretenen Verfolgungsverjährung …
Es genügt, daß die Vollstreckung "zum Teil" vereitelt wird (§ 258 Abs. 1 StGB nF), daß also auf Grund des Eingreifens des Täters der Vortäter in irgendeiner Weise besser gestellt wird (vgl. BGH Urt. v. 11. August 1976 - 2 StR 567/75). - BGH, 25.02.1981 - 4 StR 98/81
Bedeutung des Eintritts des Taterfolgs für die Bestrafung wegen vollendeter …
Dabei kann es genügen, daß der Vortäter zwar nicht endgültig, aber doch geraume Zeit der Bestrafung entzogen worden ist (BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75). - BGH, 07.02.1978 - 5 StR 8/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Aufklärungsrüge - …
Dabei kann es genügen, daß der Täter zwar nicht endgültig, aber doch für geraume Zeit der Bestrafung entzogen wird (BGH Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75 -).